Nachtrag: 23.05.2005

Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, mit der Kreisagentur für Beschäftigung sicherzustellen, dass die Einführung der Ein-Euro-Jobs keine negativen Auswirkungen auf den ersten Arbeitsmarkt hat.

 

Dafür ist eine kreiseigene Konzeption zu erarbeiten, die die Vergabe von Ein-Euro-Jobs zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen an bestimmte Bedingungen bindet, z. B.:

 

  1. Es sollte sich grundsätzlich um projektbezogene, keine lang- und mittelfristigen Tätigkeiten handeln.
  2. Das vom Ein-Euro-Job abgedeckte Arbeitsgebiet muss im öffentlichen Interesse liegen und damit gemeinnützig sein.
  3. Die Schaffung von Folge-Beschäftigungen (d. h. also für die gleiche Tätigkeit verschiedene nacheinander folgende ALG-II-EmpfängerInnen) sollte vermieden werden.
  4. Bei Folgebeschäftigungen ist immer eine angemessene finanzielle Beteiligung der „Job-Geber“ auszuhandeln (vgl. AB-Maßnahmen).
  5. Es sollte keine Vermittlung in Ein-Euro-Jobs ohne konkrete Perspektive für die ALG-II-EmpfängerInnen nach 9 Monaten stattfinden.
  6. Ein-Euro-Jobs in der öffentlichen Verwaltung bedürfen der Zustimmung durch die Personalräte von Kreis und Gemeinden.

 

Für die Konzeption sollten auf Starkenburg-Ebene Bündnis-Partner gesucht werden.

 

Dem Kreistag wird regelmäßig über die Entwicklung des Ein-Euro-Job-Markts berichtet.