Nachtrag: 23.05.2005
Sitzung: 08.06.2005 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: ohne Beschlussempfehlung
Vorlage: 0784-2005
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, mit der Kreisagentur für Beschäftigung sicherzustellen, dass die Einführung der Ein-Euro-Jobs keine negativen Auswirkungen auf den ersten Arbeitsmarkt hat.
Dafür ist eine kreiseigene Konzeption zu erarbeiten, die die Vergabe von Ein-Euro-Jobs zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen an bestimmte Bedingungen bindet, z. B.:
- Es sollte sich grundsätzlich um projektbezogene, keine lang- und mittelfristigen Tätigkeiten handeln.
- Das vom Ein-Euro-Job abgedeckte Arbeitsgebiet muss im öffentlichen Interesse liegen und damit gemeinnützig sein.
- Die Schaffung von Folge-Beschäftigungen (d. h. also für die gleiche Tätigkeit verschiedene nacheinander folgende ALG-II-EmpfängerInnen) sollte vermieden werden.
- Bei Folgebeschäftigungen ist immer eine angemessene finanzielle Beteiligung der „Job-Geber“ auszuhandeln (vgl. AB-Maßnahmen).
- Es sollte keine Vermittlung in Ein-Euro-Jobs ohne konkrete Perspektive für die ALG-II-EmpfängerInnen nach 9 Monaten stattfinden.
- Ein-Euro-Jobs in der öffentlichen Verwaltung bedürfen der Zustimmung durch die Personalräte von Kreis und Gemeinden.
Für die Konzeption sollten auf Starkenburg-Ebene Bündnis-Partner gesucht werden.
Dem Kreistag wird regelmäßig über die Entwicklung des Ein-Euro-Job-Markts berichtet.