Landrat Klaus Peter Schellhaas gibt den Schlussbericht des Hessischen Rechnungshofes der
156. Vergleichenden Prüfung „Betätigung bei Sparkassen“
nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften (ÜPKKG) zur Kenntnis.
Die Überörtliche Prüfung befasste sich in der o.g. Prüfung mit den Konsequenzen, die sich für die Haushalte der hessischen Städte, Landkreise und Zweckverbände aus Trägerschaft bei den Sparkassen ergeben.
Hinweis: Die
Geschäftsführer der Kreistagsfraktionen erhalten den Bericht ebenfalls zur Kenntnis.