Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Eigenbetrieb Kreiskliniken geschlossene Betrauungsakt wird in § 4 Absatz 6 wie folgt neu gefasst:

 

„(6) Der Landkreis Darmstadt-Dieburg beauftragt das Revisionsamt, die zweckentsprechende

       Verwendung der finanziellen Mittel zu prüfen.

Unterjährig sollte mindestens eine Prüfung stattfinden, um bei Abweichungen von den genehmigten Wirtschaftsplänen frühzeitig notwendige Maßnahmen in Abstimmung zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Eigenbetrieb Kreiskliniken zur Erreichung der festgelegten Ziele zu entwickeln.

Darüber hinaus hat das Revisionsamt im laufenden Jahr Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung des Haushalts- und Vergaberechtes und allgemeine Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorzunehmen.“