Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit:

 

1.

Am 29.04.2005 war der 10-Jahresfestzinssatz auf unter 3,55 % abgesunken. Dieses extrem niedrige Zinsniveau wurde genutzt, um für das Darlehen Nr. 640 001 038 (Gläubiger: Sparkasse Darm­stadt) mit der Landesbank Hessen-Thüringen einen Doppel-Swap zu vereinbaren. Bei einem Doppel-Swap handelt es sich um die Kombination eines Receiver-Swaps mit einem Payer-Swap. Diese Vereinbarung wird zusätzlich zu einem bestehenden Darlehensvertrag abge­schlossen, ohne dass sich dadurch der Darlehensvertrag verändert. Durch den Doppel-Swap erfolgt einerseits eine sofortige Zinsabsenkung und andererseits die Sicherung des niedrigen Zins­niveaus für die Zukunft. Näheres zu der Funktionsweise von Doppel-Swaps ist der Anlage "Allgemeine Informationen zu Doppel-Swaps" zu entnehmen.

 

 

Folgender Doppel-Swap wurde zum Darlehen 640 001 038 (Sparkasse Darmstadt) des Eigen­betriebs KiBiS vereinbart:

 

aktuelle Restschuld:

366.674,93 €

aktueller Zinssatz:

6,01 %

Zinsablauf:

30.11.2008

 

Wirkung des Doppel-Swaps:

è

sofortige Absenkung des Zinssatzes auf 5,05 %

è

Einsparung (Erlös aus Verrechnung von Payer- und Receiver-Swap)  von ca. 3.000 € jähr­lich bis 30.03.2008.

è

Sicherung des Zinssatzes von 5,05 % bis zum 30.03.2014.

è

Der Receiver-Swap läuft bis zum 30.03.2008 (Zinsablauf).

è

Der Payer-Swap entspricht ab dem Zinsablauf bis zum 30.03.2014 einem Forward-Payer-Swap und dient der Zinssicherung.

è

Das Darlehen ist zum Zinsablauf variabel zu prolongieren.

 

2.

Die Betriebskommission des Eigenbetriebs KiBiS wird über den Abschluss des Doppel-Swaps informiert.

 

3.

Der Haupt- und Finanzausschuss ist gemäß Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 28.09.1992 (Drucksache Nr. 259/IV) zu unterrichten.