Sitzung: 13.06.2005 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Landrat Jakoubek teilt mit:
1. |
Am 29.04.2005 war der 10-Jahresfestzinssatz auf unter 3,55 % abgesunken. Dieses extrem niedrige Zinsniveau wurde genutzt, um für das Darlehen Nr. 640 001 038 (Gläubiger: Sparkasse Darmstadt) mit der Landesbank Hessen-Thüringen einen Doppel-Swap zu vereinbaren. Bei einem Doppel-Swap handelt es sich um die Kombination eines Receiver-Swaps mit einem Payer-Swap. Diese Vereinbarung wird zusätzlich zu einem bestehenden Darlehensvertrag abgeschlossen, ohne dass sich dadurch der Darlehensvertrag verändert. Durch den Doppel-Swap erfolgt einerseits eine sofortige Zinsabsenkung und andererseits die Sicherung des niedrigen Zinsniveaus für die Zukunft. Näheres zu der Funktionsweise von Doppel-Swaps ist der Anlage "Allgemeine Informationen zu Doppel-Swaps" zu entnehmen. |
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Folgender Doppel-Swap wurde zum Darlehen 640 001 038 (Sparkasse Darmstadt) des Eigenbetriebs KiBiS vereinbart: |
aktuelle Restschuld: |
366.674,93 € |
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aktueller Zinssatz: |
6,01 % |
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Zinsablauf: |
30.11.2008 |
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Wirkung des Doppel-Swaps: |
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sofortige Absenkung des Zinssatzes auf 5,05 % |
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Einsparung (Erlös aus Verrechnung von Payer- und Receiver-Swap) von ca. 3.000 € jährlich bis 30.03.2008. |
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Sicherung des Zinssatzes von 5,05 % bis zum 30.03.2014. |
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Der Receiver-Swap läuft bis zum 30.03.2008 (Zinsablauf). |
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Der Payer-Swap entspricht ab dem Zinsablauf bis zum 30.03.2014 einem Forward-Payer-Swap und dient der Zinssicherung. |
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Das Darlehen ist zum Zinsablauf variabel zu prolongieren. |
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2. |
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs KiBiS wird über den Abschluss des Doppel-Swaps informiert. |
3. |
Der Haupt- und Finanzausschuss ist gemäß Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 28.09.1992 (Drucksache Nr. 259/IV) zu unterrichten. |