Nachtrag: 06.06.2012

Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird gem. § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält folgende Festlegungen:

 

  1. Die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt werden um 5.106.835 Euro auf 345.832.280 Euro erhöht und damit der Fehlbedarf des ordentlichen Ergebnisses auf 29.660.320 Euro neu festgesetzt. Die ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen sowie die außerordentlichen Erträge werden nicht verändert.

 

  1. Der Hebesatz für die Kreisumlage wird um 1,88 %-Punkte auf 39,94 % erhöht und der Hebesatz für die Schulumlage um 1,88 %-Punkte auf 17,16 % vermindert. Der Gesamthebesatz aus Kreis- und Schulumlage in Höhe von 57,1 % bleibt unverändert.

 

  1. Die Salden im Gesamtfinanzhaushalt, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite und der Stellenplan werden durch die Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.