Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der Freie Wähler - Piraten:

 

Mit Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen OVG 6 B

19.11 vom 14.03.2012) wurde die finanzielle Förderung der politischen Jugendarbeit mangels

ausreichender Rechtsgrundlagen für derzeit unzulässig erklärt.

Im Haushaltsplan Produktbereich 01 Innere Verwaltung, Seite 10f, Konto 7128000 wird hierfür

jedoch noch ein Betrag von je 7090€ angesetzt.

Wie wird die Entscheidung des OVG bewertet und welche Konsequenzen werden hieraus für

den Haushalt 2012/13 gezogen?

 

Ausweislich des vom Kreistag beschlossenen Haushaltsplanes 2012/2013 beträgt der Ansatz zur Förderung der Jugendarbeit der im Kreistag vertretenen Fraktionen 4.090 EUR, wovon als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung nur 90 % verausgabt werden. Auf die diesbezügliche Beantwortung der Anfrage der Fraktion von FW-PP zur Haushaltsplanberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6.2.2012 unter Vorlage-Nr. 0627-2012/DaDi wird Bezug genommen.

 

Eine Bewertung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg durch den Kreisausschuss ist (noch) nicht möglich, weil das Urteil durch die eröffnete Revision –soweit erkennbar – nicht rechtskräftig und darüber hinaus der geurteilte Sachverhalt offensichtlich hinsichtlich der zu Grunde liegenden Rahmenbedingungen und Ausgestaltung des Verfahrens mit dem durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg seit Kreisgründung praktizierten Verfahren, die im Kreis aktiven Jugendorganisation der im Kreistag vertretenen Parteien nach der Zahl der jeweiligen Kreistagsmandate zu unterstützen, nicht vergleichbar ist.