Anfrage der Fraktion der Freie Wähler - Piraten:
Mit Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen OVG 6 B
19.11 vom 14.03.2012) wurde die finanzielle Förderung der politischen Jugendarbeit mangels
ausreichender Rechtsgrundlagen für derzeit unzulässig erklärt.
Im Haushaltsplan Produktbereich 01 Innere Verwaltung, Seite 10f, Konto 7128000 wird hierfür
jedoch noch ein Betrag von je 7090€ angesetzt.
Wie wird die Entscheidung des OVG bewertet und welche Konsequenzen werden hieraus für
den Haushalt 2012/13 gezogen?
Ausweislich des vom
Kreistag beschlossenen Haushaltsplanes 2012/2013 beträgt der Ansatz zur
Förderung der Jugendarbeit der im Kreistag vertretenen Fraktionen 4.090 EUR,
wovon als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung nur 90 % verausgabt werden. Auf
die diesbezügliche Beantwortung der Anfrage der Fraktion von FW-PP zur
Haushaltsplanberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
6.2.2012 unter Vorlage-Nr. 0627-2012/DaDi wird Bezug genommen.
Eine Bewertung der
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg durch den
Kreisausschuss ist (noch) nicht möglich, weil das Urteil durch die eröffnete
Revision –soweit erkennbar – nicht rechtskräftig und darüber hinaus der
geurteilte Sachverhalt offensichtlich hinsichtlich der zu Grunde liegenden
Rahmenbedingungen und Ausgestaltung des Verfahrens mit dem durch den Landkreis
Darmstadt-Dieburg seit Kreisgründung praktizierten Verfahren, die im Kreis
aktiven Jugendorganisation der im Kreistag vertretenen Parteien nach der Zahl
der jeweiligen Kreistagsmandate zu unterstützen, nicht vergleichbar ist.