Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Nach den Bestimmungen des § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung und des § 21 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Krankenhausbetriebsleitung den Kreisausschuss und die Krankenhausbetriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklungen des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten.

 

Mit dem beiliegenden Vierteljahresbericht kommt die Betriebsleitung dieser Verpflichtung nach.