Sitzung: 08.06.2005 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Vertrag mit dem Frauenhaus Münster wird zum 01.01.2006 geändert.
§ 5 Betriebskostenzuschüsse erhält folgende Fassung:
§ 5
Betriebskostenzuschüsse
- Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gewährt dem
Verein „Frauen helfen Frauen“ e.V.
einen jährlichen Pauschalbetrag für Personal- und Sachkosten. Auf der
Basis des Haushaltsjahres 2005 wird dieser Betrag auf 158.560,31 €
festgesetzt. Dieser Betrag wird jährlich entsprechend der tatsächlichen
Tariferhöhung des BAT angepasst, beträgt jedoch höchstens 3 Prozent.
- Die Zuschüsse werden innerhalb des 1. Halbjahres
ausgezahlt.
- entfällt