Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Vertrag mit dem Frauenhaus Münster wird zum 01.01.2006 geändert.

 

§ 5 Betriebskostenzuschüsse erhält folgende Fassung:

 

§ 5

Betriebskostenzuschüsse

 

  1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gewährt dem Verein  „Frauen helfen Frauen“ e.V. einen jährlichen Pauschalbetrag für Personal- und Sachkosten. Auf der Basis des Haushaltsjahres 2005 wird dieser Betrag auf 158.560,31 € festgesetzt. Dieser Betrag wird jährlich entsprechend der tatsächlichen Tariferhöhung des BAT angepasst, beträgt jedoch höchstens 3 Prozent.

 

  1. Die Zuschüsse werden innerhalb des 1. Halbjahres ausgezahlt.

 

  1. entfällt