Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Fries teilt mit, dass der Landeswohlfahrtsverband Hessen vor ca. einem Jahr eine mit ihm getroffene Vereinbarung gekündigt hat, nach der dieser generell seine Zuständigkeit für die Gewährung von Hilfen für junge Volljährige ab dem 21. Lebensjahr anerkannte.

 

Das Jugendamt musste bisher vom Landeswohlfahrtsverband fünf Leistungsfälle seelisch behinderter junger Menschen übernehmen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. In diesen Fünf Leistungsfällen entstehen monatliche Kosten in Höhe von derzeit 16.500,00 €. In früheren Gesprächen wurde durch Vertreter des Landeswohlfahrtsverbandes darauf hingewiesen, dass landesweit ein „Potenzial“ von ca. 1.200 Fällen vorhanden sei.

 

Das Rechtsamt habe zwei dieser Leistungsfälle geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Rechtsstreite gegen den LWV ohne Erfolgsaussicht sind. Dies bedeutet im Ergebnis, dass das Jugendamt zukünftig in einer derzeit noch nicht genau bestimmbaren Anzahl von Fällen seelisch behinderter junger Volljähriger Leistungen bis zu deren 27. Lebensjahr (Ende des Anspruchs auf Leistungen der Jugendhilfe) gewähren muss.

 

Erste Kreisbeigeordnete Fries weist darauf hin, dass dies mittelfristig zu deutlichen Ausgabensteigerungen führen muss.