Nachtrag: 10.02.2012

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg fordert die Hessische Landesregierung

auf, bei allen Gesetzgebungsinitiativen und Verordnungen, die

Aufgabenverlagerungen auf die kommunale Ebenen beinhalten, dort neue Aufgaben

entstehen lassen oder die über die Neudefinition von Qualitäts- bzw.

Formstandards Kostenfolgen für den Landkreis verursachen, für die strikte Einhaltung

des Konnexitätsprinzips der Hessischen Landesverfassung zu sorgen.

 

     2.    Gleiches muss für das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat

gelten.

 

     3.    Der Hessische Landkreistag wird in seiner Haltung bestärkt, bei Verstößen gegen

das Konnexitätsprinzip die Konnexitätskommission anzurufen. Er wird

zugleich gebeten, bei Nichtabhilfe den hessischen Staatsgerichtshof nach § 19

Abs. 2 Ziff. 10 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof einzuschalten oder andere

rechtliche Mittel zu nutzen, um Rechtssicherheit wieder herstellen zu lassen.

 

     4.    Der Kreisausschuss wird gebeten, den Kreistag über diejenigen Maßnahmen der

Kreisverwaltung zu informieren, für die nach dem Konnexitätsprinzip ein finanzieller

Ausgleich hätte geleistet werden sollen, bei den dieser aber nicht erfolgt

ist. Dabei soll, soweit es sich errechnen lässt, auch das finanzielle Volumen

dieser Maßnahmen p/Haushaltsjahr dargelegt werden.