Nachtrag: 10.02.2012
Sitzung: 13.02.2012 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0652-2012/DaDi
Beschluss:
1. Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg fordert die Hessische Landesregierung
auf, bei allen Gesetzgebungsinitiativen und Verordnungen, die
Aufgabenverlagerungen auf die kommunale Ebenen beinhalten, dort neue Aufgaben
entstehen lassen oder die über die Neudefinition von Qualitäts- bzw.
Formstandards Kostenfolgen für den Landkreis verursachen, für die strikte Einhaltung
des Konnexitätsprinzips der Hessischen Landesverfassung zu sorgen.
2. Gleiches muss für das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat
gelten.
3. Der Hessische Landkreistag wird in seiner Haltung bestärkt, bei Verstößen gegen
das Konnexitätsprinzip die Konnexitätskommission anzurufen. Er wird
zugleich gebeten, bei Nichtabhilfe den hessischen Staatsgerichtshof nach § 19
Abs. 2 Ziff. 10 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof einzuschalten oder andere
rechtliche Mittel zu nutzen, um Rechtssicherheit wieder herstellen zu lassen.
4. Der Kreisausschuss wird gebeten, den Kreistag über diejenigen Maßnahmen der
Kreisverwaltung zu informieren, für die nach dem Konnexitätsprinzip ein finanzieller
Ausgleich hätte geleistet werden sollen, bei den dieser aber nicht erfolgt
ist. Dabei soll, soweit es sich errechnen lässt, auch das finanzielle Volumen
dieser Maßnahmen p/Haushaltsjahr dargelegt werden.