Nachtrag: 24.01.2012

Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Erste Kreisbeigeordnete Lück teilt mit:

 

Zum 31.12.22011 lebten im Landkreis DA-DI 510 Personen, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) waren.

 

Der Landkreis verfügt zum 31.12.2011 über 5 Gemeinschaftsunterkünfte für ausländische Flüchtlinge. Diese 5 Unterkünfte verfügen über eine Gesamtkapazität von 240 Betten.  Diese fünf Unterkünfte sind derzeit alle voll belegt. Es bestehen keine freien Unterbringungskapazitäten mehr. Deshalb ist es dringend erforderlich, neue Gemeinschaftsunterkünfte anzumieten. In den Städten und  Gemeinden im Landkreis DA-DI leben 272 Personen, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind und in selbst angemieteten Wohnungen leben.

 

Es ist derzeit nicht absehbar, dass sich die Unterbringungssituation entspannt. Diejenigen, die aus den Unterkünften in private Wohnungen ausziehen können, sind bereits überwiegend umgezogen. Es ist unabdingbar, dass der Landkreis neue Unterkünfte anmietet. Gespräche mit potentiellen Vermietern werden derzeit geführt, ebenso wurden Immobilienmakler um Vermittlung von geeigneten Häusern gebeten. Neue Unterkünfte werden aber vor April nicht zur Verfügung stehen. Das RP Darmstadt hat telefonisch mitgeteilt, dass eine Zuweisungspause für den Landkreis nicht möglich ist, da die Hessische Erstaufnahmeneinrichtung in Gießen ebenfalls voll belegt ist. Daher ist auch in den nächsten Wochen mit weiteren Zuweisungen zu rechnen. Personen, die nicht bei Familien unterkommen können und für die in den 5 vorhandenen Unterkünften kein Platz mehr vorhanden ist, müssen in Pensionen und Hotels im Landkreis untergebracht werden. Es ist derzeit nicht absehbar, um wie viel Personen es sich handeln wird, ebenso ist nicht kalkulierbar, in welcher Höhe Kosten für die Anmietung von Zimmer in Pensionen entstehen werden.  

 

Im Jahr 2011 wurden uns insgesamt 144 Personen zugewiesen. (zum Vergleich 2008 – 39 Personen, 2009 -  74 Personen, 2010 - 120 Personen) Die überwiegende Anzahl der uns zugewiesenen Flüchtlinge kommen aus den Ländern Afghanistan, Iran, Irak, Pakistan, Eritrea und Somalia. Mehr als 75 % der neuzugewiesenen Personen sind alleinstehende Männer.

 

Derzeit ist noch nicht absehbar, wie sich die Zahl der vom Landkreis aufzunehmenden Personen im Jahr 2012 entwickeln wird. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Neuzuweisungen weiter steigen wird. Die Quotenabrechung des RP Darmstadt liegt derzeit noch nicht vor. Sie wird so bald als möglich nachgereicht.

 

Das Land Hessen erstattet für jeden ausländischen Flüchtling eine monatliche Pauschale in Höhe von 448,25 €. Die Pauschale wird für Personen gezahlt, die im laufenden Asylverfahren sind. Bei Personen, deren Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde, erstattet das Land Hessen die Pauschale noch für 24 Monate ab Rechtskraft der Abschlussentscheidung. Mit dieser Pauschale sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge entstehen, abgedeckt. Für den in  § 1 des Hessischen Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen genannten Personenkreis ist die Pauschale derzeit noch auskömmlich.