Nachtrag: 23.01.2012

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

Fragen zum Vorbericht

 

Im Vorbericht Seite 7 wird ausgeführt, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eine Stellenausweitung mit Mehrkosten in Höhe von 246.000 Euro notwendig ist.

Um welche gesetzlichen Vorgaben in welchen Fachbereichen handelt es sich?


010107:  Elektronischer Aufenthaltstitel, 0,5 EG 6
020202:  Elektronischer Aufenthaltstitel, 1 EG 8
020401:  Einsatzbearbeiter, 1 EG 8
020201:  Waffenkontrolle, 0,5 EG 8
050201:  Beauftragte f. Chancengleichheit § 18e SGB II, 0,5 EG 9
030199:  zusätzliche Ganztagsangebote – Schulsekretariat, 1,5 EG 6
050504:  Pflegestützpunkt, 1 EG 9
060310:  Amtsvormundschaft, 2 A 11
060310:  Unterhaltsbeistandschaft, 0,5 EG 9

Wurde geprüft, ob die 100%iger Kostenerstattung auch für das vorhandene Personal in dem Bereich Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe sowie Betreuung, RÜM, IeA II, Projekt 50+ Impuls übernommen werden kann?

 

Der Personalaufwand für die bis Ende 2013 zusätzlich vorgesehenen vier Vollzeitäquivalente für den Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen sowie für die befristet Beschäftigten in den Projekten „RÜM“, „IdA II“ und „50plus Impuls“ werden zu 100 % durch Dritte erstattet. Daneben sind in den 1.118 T Euro für Betreuungskräfte 260 T Euro (8,5 neue Planstellen) und Küchenhilfen 166 T Euro (7 neue Planstellen) enthalten.

 

Derzeit wird geprüft inwieweit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket weitere Mittel für das bereits vorhandene Personal im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen (12 vorhandene Planstellen) zumindest vorübergehend zur Verfügung gestellt werden können.

 

  • Da die Bedarfsgemeinschaften ständig abnehmen, gehen wir davon aus, dass die frei gewordenen Ressourcen ausreichen, um die Mehrarbeit in o. g. Bereichen leisten zu   können. Dies ergibt eine Haushaltskonsolidierung in Höhe von 1.118.000 Euro.
  • Hinzu kommt die Stellenausweitung für den Bereich Bildung und Teilhabe sowie Sachbearbeitung materielle Hilfe SGBII, die inklusive Revision mit 236.000 Euro beziffert ist.

 

Trotz Rückgangs der Bedarfsgemeinschaften ist es gegenwärtig aufgrund des Belastungsgrades der Sachbearbeitung noch nicht möglich, dass auf Planstellen geführtes Personal aus dem Bereich der Kreisagentur für Beschäftigung für Projektarbeit eingesetzt werden kann.

 

Zur Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaketes war die Bereitstellung von vier Planstellen erforderlich, die mit 183 T Euro veranschlagt sind. Zwischenzeitlich steht fest, dass die hierfür notwendigen Mittel zu 100 % vom Bund finanziert werden. Für den Bereich der „Materiellen Hilfe“ sind zwei Stellen für die Sachbearbeitung eingeplant. Der Ansatz hierfür beläuft sich auf 24 T Euro (gerechnet ab 09/2012).

 

Die Summe von 236 T Euro beinhaltet noch den Betrag von 29 T Euro (ebenfalls ab 09/2012 gerechnet) für zwei Stellen für die externe Revision, die im Stellenplan mit einem „kw-Vermerk“ versehen sind. Diese sind temporär unbedingt erforderlich, damit der „Prüfungsstau“ bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, der aus der Einführung der Doppik resultiert, in den nächsten Jahren abgebaut werden kann.

 

Haushaltssatzung

Seite 3 - § 4

 

Wie hoch war der Stand der Kassenkredite zu dem jeweiligen Monatsultimo im Jahr 2011?

 

Der Stand der Kassenkredite betrug zum

 

31.01.2011:     55.000.000 Euro,

28.02.2011:     55.000.000 Euro,

31.03.2011:     57.175.000 Euro,

30.04.2011:     62.175.000 Euro,

31.05.2011:     62.175.000 Euro,

30.06.2011:     58.000.000 Euro,

31.07.2011:     55.000.000 Euro,

31.08.2011:     60.500.000 Euro,

30.09.2011:     64.500.000 Euro,

31.10.2011:     65.200.000 Euro,

30.11.2011:     67.700.000 Euro,

31.12.2011:     77.500.000 Euro.

 

Teilergebnishaushalt

 

Seite 215

In der Sonder-HFA-Sitzung vom 16.01.2012  wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass der Ist-Betrag 2011 der Transferaufwendungen für die Grundsicherung nach SGB II  83.495.000,- Euro betrug. Entgegen dem Haushaltsplanansatz von rund 109.000.000,- Euro bedeutet dies Minderaufwendungen von rund 25.000.000,-- Euro.

Wurden diese Minderaufwendungen durch Mehrausgaben in anderen Teilbereichen des Sozialgesetzbuches reduziert?

Wenn ja, wo und in welchen Teilbereichen?

Kann aufgrund dieser Erkenntnis der Planansatz 2012 und 2013 reduziert werden?

 

Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2010/2011 im Jahr 2009 war die KfB eingedenk der sich damals anzeichnenden Weltwirtschaftskrise von 9.015 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt für 2010 und 8.500 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt für 2011 ausgegangen. Entsprechend waren die Transferaufwendungen kalkuliert. Zudem waren Aufwendungen für die sich zum damaligen Zeitpunkt aus dem SGB II-Bezug ergebende Rentenversicherungspflicht kostenmäßig eingeplant (in 2011 waren das alleine schon 4.161.600 Euro). Diese Versicherungspflicht ist allerdings dann durch umfangreiche Gesetzesänderungen zum 01.01.2010 weggefallen.

 

Nicht zuletzt durch den sich stabilisierenden Arbeitsmarkt und die gute Arbeit der KfB haben sich die Bedarfsgemeinschaftszahlen anders entwickelt und es konnten im Jahresdurchschnitt 2011 7.242  Bedarfsgemeinschaften verzeichnet werden. Diese vorgenannten Gründe hatten natürlich Auswirkungen auf die Transferaufwendungen und es konnten Minderaufwendungen in genannter Höhe verzeichnet werden.

 

Für den Doppelhaushalt 2012/2013 ist eine solche Entwicklung nicht abzusehen. Die Transferleistungen werden alleine schon durch die Erhöhung der Regelleistungen zum 01.01.2012 steigen. Darüber hinaus ist eine so positive Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften wie in den zurückliegenden beiden Jahren für die vor uns liegenden beiden Jahre nicht absehbar!

 

Durch die Einsparungen im Bereich SGB II wurden überplanmäßige Aufwendungen im Bereich der Leistungen SGB XII (2.800.000 Euro) gedeckt (siehe Vorlage 0502-2011/DaDi).

 

In welcher Höhe ergibt sich das Ist-Ergebnis des Jahres 2011 im Bereich der Erträge aus Transferleistungen?

 

Die Erträge aus Transferleistungen im Bereich Grundsicherung nach dem SGB II belaufen sich derzeit auf rund 66.957.000 Euro (Stand 31.01.2012 gegenüber geplanten Erträgen in Höhe von rund 80.954.000 Euro).

 

Seite 221/222

Wir bitten um ausgiebige Darstellung der Schätzung bzgl. der im Haushalt angesetzten Bedarfsgemeinschaften.

 

Den Planungen für den Doppelhaushalt 2012/2013 auf jeweils 7.800 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt liegen die mittlerweile doch recht vorsichtigen Prognosen der Wirtschafts-forscher für die beiden nächsten Jahre zu Grunde.

 

Überwiegend sehen die Wirtschaftsforscher die deutsche Konjunktur 2012 nicht mehr so stark wachsen. Die Abschwächung ist da, angetrieben von den Unwägbarkeiten rund um die Eurokrise. Als Hauptursachen für die drastische wirtschaftliche Abkühlung werden die nach wie vor ungelöste Vertrauenskrise im Euroraum sowie die ausgeprägten Sparprogramme in immer mehr Ländern der Währungsunion und der EU gesehen. Die gesamte Euro-Zone werde deshalb sogar in eine Rezession rutschen und an Wirtschaftskraft verlieren. Der Nachfragerückgang aus den Nachbarländern bremse sowohl die hiesigen Exporte als auch die Investitionen in Deutschland.

Das wird auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitslosigkeit haben. Mit steigenden Bedarfsgemeinschaftszahlen ist aus diesem Grund zu rechnen.

 

Aktuell hat die Bundesregierung das prognostizierte Wirtschaftswachstum für 2012 auf 0,7 % herabgesenkt, viele Ökonomen gehen sogar nur noch von 0,5 % aus. Darüber hinaus wurden mittlerweile 9 Mitgliedsländer der EU von einer amerikanischen Rating-Agentur herabgestuft – mit unabsehbaren Folgen!

 

Ein weiterer Aspekt ist die veränderte Zusteuerung vom SGB II in das SGB XII. Künftig können Hilfebedürftige aus dem SGB II nur noch mit einem für alle Sozialleistungsträger anzuerkennenden Gutachten des Rententrägers in das SGB XII überführt werden, was den Zugang in das SGB XII und damit den Abgang aus dem SGB II deutlich erschweren wird. Zusätzlich überprüft das Sozialamt ca. 500 Bedarfsgemeinschaften auf die Frage hin, ob die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt und damit ein Zuständigkeitswechsel in das SGB II zu vollziehen ist. Auch aus diesem Grund ist mit steigenden Bedarfsgemeinschaftszahlen zu rechnen.

 

Letztlich hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einem Kurzbericht 2011 festgestellt, dass immer mehr Arbeitslose direkt beim Eintritt der Arbeitslosigkeit im SGB II landen und nicht erst im Versicherungssystem des SGB III. Immer mehr Arbeitsverhältnisse sind demnach nur von kurzer Dauer. Dieses Ergebnis wird untermauert von einer stetig hohen Zahl an Neuanträgen im SGB II (2011 waren es monatlich 361 bewilligte Neuanträge im Jahresdurchschnitt).

 

Die Annahme einer jahresdurchschnittlichen Zahl an Bedarfsgemeinschaften im SGB II von 7.800 ist damit fundiert und unter Abwägung aller zur Verfügung stehenden Informationen vorsichtig kalkuliert.

 

Wie ist die Ansatzentwicklung in den anderen südhessischen Landkreisen?

 

Siehe Anlage 1.

 

Stellenplan

 

Wie viel befristete Stellen sind derzeit beim Landkreis besetzt und nicht im Stellenplan abgezeichnet?

 

Dies betrifft 54,8 Stellen.

 

Wie viele der derzeitig befristeten Stellen sollen im Haushalt 2012/2013 (mit Wirkung auf den Stellenplan) in unbefristete Stellen umgewandelt werden? Bitte nennen Sie hierzu auch die jeweiligen Produktbereiche.

 

Dies ist bei 9,5 Stellen der Fall und verteilt sich auf folgende Produktbereiche:

 

PB 02: 0,5 Stelle (Waffenkontrolle)

PB 03: 1 Stelle (Küchenhilfen „Ganztagsangebot“)

PB 06: 7,5 Stellen (Betreuungskräfte und Küchenhilfen an Betreuenden Grundschulen)

PB 15: 0,5 Stelle (Wirtschaftsförderung).

 

Wir bitten um eine quantitative (Jahreskosten) und qualitative (Aufgabengebiet) Darstellung mit Angaben zur Befristungszeit (Ablauf) bezogen auf die Produktgruppen.

 

PB 02:    20.000 Euro, Aufgabengebiet Waffenkontrolle, Befristungszeit 30.06.2012

PB 03:    13.000 Euro, Aufgabengebiet Küchenhilfen, Befristungszeit 29.06.2012

PB 06: 143.000 Euro, Aufgabengebiet Küchenhilfen, Befristungszeit 29.06.2012

PB 06:    80.000 Euro, Aufgabengebiet Betreuungskräfte, Befristungszeit 29.06.2012

PB 15:    25.000 Euro, Aufgabengebiet Wirtschaftsförderung, Befristungszeit 31.08.2012 

 

Im Stellenplan ist vorgesehen zwei neue Stellen nach Beamtenbesoldung A 16, außerdem eine Stelle nach A 14 sowie 10 Stellen nach A 11 zu besetzen. Führen diese Beamtinnen und Beamten ausschließlich hoheitliche Aufgaben aus und in welche Produktbereiche werden diese eingesetzt?

 

Nein, dies ist nicht der Fall. Die Beamtinnen und Beamten werden eingesetzt in folgenden Produktbereichen:

 

A 16:   PB 01 (Konzernsteuerung, Hauptabteilungsleitung II)

            PB 06 (Hauptabteilungsleitung VI)

A 14:   PB 01 (Konzernsteuerung)

A 11:   PB 01 (Konzernsteuerung, Revision)

            PB 02 (Verkehr)

            PB 05 (Verwaltung SGB II, Wohngeld)

            PB 06 (Verwaltung Jugend und Familie)

            PB 12 (Kreisstraßen).

 

Stellenplan Beamte:

Es sollen 13 neue Beamtenstellen geschaffen werden. Die zugeordneten Aufgabengebiete sind teils ausgewiesen.

Zur Vervollständigung bitten wir um eine detaillierte Aufgabendarstellung.

 

PB 01: 1 A 10  Personalsachbearbeitung

            1 A 10 Organisationssachbearbeitung

          - 1 A 10  Finanz- und Rechnungswesen (Umwandlung)

            4 A 11  Externe Revision, Innenrevision

PB 02: 1 A 10  Ausweisungen, Abschiebungen

          - 1 A 10 Straßenverkehrsbehörde (Umwandlung)

PB 03: 1 A 10 Schülerbeförderung (Umwandlung)

PB 05: 1 A 10 Sachbearbeitung „Offene Hilfe“

            1 A 15 Hauptabteilungsleitung VII (Umwandlung)

            2 A 10 Sachbearbeitung „Materielle Hilfe“

PB 06: 2 A 11 Amtsvormundschaft

PB 15: 1 A 11 Beratungsstelle „Bau- und Infrastruktur“

 

Ist geplant die Besetzungen hausintern bzw. durch Übernahme vom TVöD in das Beamten-verhältnis umzusetzen? Wenn Ja, fallen die frei gewordenen Stellen weg?

 

Es ist beabsichtigt, die Stellen zunächst hausintern auszuschreiben. Wenn Bewerber/-innen, die sich im Beschäftigungsverhältnis befinden, die Anforderungskriterien erfüllen und nach dem Auswahlverfahren zum Zuge kommen, erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis. Es besteht aber auch die Möglichkeit des Verbleibs im Beschäftigtenstatus. Dann erfolgt zu gegebener Zeit  die entsprechende Umwandlung der Planstelle. Außerdem beenden im September 2012 vier Inspektoranwärterinnen die dreijährige Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes. Im Rahmen der Personalbewirtschaftung wird bei frei werdenden Stellen immer die Notwendigkeit der Nachbesetzung geprüft.

 

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die 13 neuen Beamtenstellen und die 40,5 neue Arbeitnehmer nach TVÖD erst zum 01.09.2012 besetzt werden sollen. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass die zusätzlichen Personalkosten für die neugeschaffenen Stellen ab diesem Zeitpunkt im  Personalaufwand eingerechnet sind.

 

Dem Aufwuchs von 40,5 Stellen für Beschäftigte im Bereich der Verwaltung steht ein weniger von 26,5 Stellen im Bereich der Schulen gegenüber. Die Zahl der Stellen für Beschäftigte erhöht sich insgesamt um 14. Ohne Berücksichtigung der Umplanung von Stellen zum bzw. vom Eigenbetrieb Da-Di-Werk beliefe sich die Zahl auf 29,5.

 

Welche Mehrkosten an Lohn, Gehalt und Beamtengehälter sind angesetzt?

 

Es wurden Mehraufwendungen von 795.000 Euro geplant.

 

a) Wie groß ist der Personalkostenanteil an dem Gesamtpersonalaufwand

    aufgegliedert auf die einzelnen Produkte?

 

010101:   30.000 Euro
010107:   14.000 Euro
010108:   14.000 Euro
010113:   43.000 Euro
020202:     5.000 Euro
030199: 150.000 Euro
030499:   70.000 Euro
050101:   70.000 Euro
050201: 150.000 Euro
050202:   20.000 Euro
060308:   34.000 Euro
060402: 176.000 Euro
060601:   19.000 Euro

b) Wie groß ist der Personalkostenanteil an dem Gesamtpersonalaufwand  

    durch die vorgesehenen Eingruppierungsveränderungen bezogen auf

    die einzelnen Produkte für die 3 Monate 2012 und das Jahr 2013?

c) Wir bitten um eine detaillierte Produktbezogene Darstellung.

 

Aus Datenschutzgründen erfolgt die Darstellung auf Produktbereichsebene            :

 

     2012                           2013

 

PB 01:             6.800 Euro                  27.200 Euro

PB 02:             2.300 Euro                    9.200 Euro

PB 03:                800 Euro                   3.200 Euro

PB 05:             2.900 Euro                  11.600 Euro   

 

Laut Mitteilung der Verwaltung auf die Anfrage nach den zum “30.6.2011 offenen Stellen“ wurde mitgeteilt, dass diese im letzten Halbjahr 2011 besetzt worden sind. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

a)      Wann wurden diese besetzten Stellen frei?

Wir bitten um eine Datums- und Produktbezogene Darstellung des Zeitpunktes der       

            Frei- und Wiederbesetzung.

 

Frei- und Wiederbesetzung

 

010101:           1 A 13 g. D.     01.01.2010      01.08.2011

010106:           0,5 EG 9          01.07.2010      01.09.2011

010107:           0,5 A 10           01.10.2006      01.08.2011

                        1 EG 8             01.08.2010      01.09.2011

010107:           2 EG 2Ü          unbesetzte Planstellen Reinigungskräfte Sanierung Trakt 1

                        3,5 EG 1          unbesetzte Planstellen Reinigungskräfte Sanierung Trakt 1

020203:           0,5 A 11           01.04.2010            -

                        0,5 A 7             11.09.2010      01.09.2011

020205:           1 A 11              01.04.2011      01.09.2011

050101:           1 A 9 g. D.       01.08.2010      01.10.2011

050301:           0,5 A 11           01.02.2011      01.11.2011

                        0,5 EG 9          01.05.2011            -

050903:           1 EG 5             01.01.2011            -

060302:           0,5 EG 9          bisher unbesetzte Planstelle aus 2010

060308:           1 A 10              08.06.2011      01.09.2011

060310:           0,5 EG 6          01.09.2010      01.09.2011

130401:           1 EG 6             15.03.2011      15.09.2011

130401:           1 EG 6             01.03.2011             -

                        0,5 EG 2Ü       01.06.2010             -

 

b)      Sind die Auflagen des Regierungspräsidiums „einer  restriktive   Stellenbewirtschaftung“  beachtet worden?

 

Ja, dies ist beachtet worden.

 

c)      Falls „Nein“, warum nicht ? Liegt eine Sondergenehmigung

            des RP vor? Falls „Ja“,  bitten wir Sie, uns diese mit vorzulegen.

 

Entfällt.

 

d)      Wurde das Personalkostenbudget des Haushaltes 2011 eingehalten?

             Teilen Sie uns den Stand des Personalaufwandes per Jahresultimo mit.

            Sollten sich Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen Ansatz des

            Personalaufwandes in 2011 in Höhe von 45.688.770 ergeben, bitten

            wir um Erläuterung und eine detaillierte Darstellung.

 

Das Personalkostenbudget konnte nicht eingehalten werden, es wird nach aktuellem Stand (27.01.2012) um ca. 2.400 T Euro überschritten.

 

Die Überschreitung begründet sich wie folgt:

 

Beihilfe:                                               278.000 Euro

Beitragssteigerung SV:                       130.000 Euro

Einmalzahlung 10/11:                           14.000 Euro

Einmalzahlung 01/11:                         164.000 Euro

Besoldungserhöhung 2011:                   82.000 Euro

SV-Hinzurechnungsbetrag (ZVK):      171.000 Euro

SV-AG auf zusätzlichen P-Aufwand:  408.000 Euro

Küchenhilfen:                                        85.000 Euro

III/4 (Waffenkontrolle):                         15.000 Euro

Pflegestützpunkt:                                  31.000 Euro

Bildung und Teilhabe:                           82.000 Euro

VHS (H-Campus, Quali-Off.):   59.000 Euro

RÜM:                                                    95.000 Euro

Zensus 2011:                                         97.000 Euro

Ida II:                                                    56.000 Euro

Ida I:                                                     69.000 Euro

50plus Impuls:                                     230.000 Euro

50plus:                                                            332.000 Euro             

Summe:                                            2.398.000 Euro                                     

 

e)      Wie hoch ist die Summe des „Aufwuchs“ und die Deckung durch

            Finanzierung „Dritter“ in 2010 und 2011 im Vergleich zu den Ansätzen

            2012 und 2013? Wir bitten um detaillierte Darstellung.

 

Siehe Anlage 2.

 

      f) 

1.      Gibt es „hauseigene Hochrechnungen“ bezüglich des Versorgungsaufwandes für  2011,2012 und 2013?

 

Nein, diese gibt es nicht.

 

2.      Wie erklärt sich die hohe Differenz in 2010 zwischen Plan von 3.356 T€ und dem Ist von 4.800 T€? Ist die Differenz tatsächlich nur den Ergebnissen „aus den mathematischen Gutachten/Berechnungen“ zuzurechnen? Falls Nein, bitten wir um eine detaillierte Darlegung der Gründe.

 

Ja, die Differenz resultiert nur daraus.

 

3.      Sind die Ansätze 2012 und 2013 aufgrund dieses hohen Anstiegs in 2010 realistisch?

 

Ja, die angeforderte Vorauszahlung an die Versorgungskasse beläuft sich für das Jahr 2012 auf 3.327.000 Euro.

 

   g)      Gemäß Satzungsänderung der Versorgungskasse Darmstadt, gibt es planbare und nicht  

            planbare Risiken der Beamtenversorgung. Wie geht der Landkreis Darmstadt-Dieburg

            mit dieser Änderung um? Welche finanziellen Änderungen haben sich aufgrund der

Übergangsjahre für den Kreishaushalt ergeben? Werden die eingesparten

Aufwendungen in eine freiwillige Rücklage geleistet?

 

Aufgrund der Erfahrungswerte über viele Jahre bezüglich des solidarisch (nicht planbare Risiken) bzw. individuell (planbare Risiken) finanzierten Versorgungsanteils (§ 26 der Satzung der VK) ist der Ansatz gut planbar, sodass er jeweils gut auskömmlich ist.

 

h)     Wie steht die Schaffung vorgesehener „neuer Stellen“ im Einklang mit der Auflage des

Regierungspräsidiums für 2010/2011?

 

Die zusätzlich vorgesehenen Planstellen beruhen überwiegend auf

 

-          gesetzlichen Verpflichtungen und dem Ausbau des Betreuungs- und Ganztagsangebot an Schulen (26,5 Stellen),

-          vorübergehend erhöhtem Bedarf bei externer Revision und notwendiger Verstärkung der Innenrevision, unbedingt erforderlichem Ausbau der IT-Infrastruktur, dringender Verbesserung im Organisationsbereich sowie der erforderlichen Verstärkung im Sozialleistungsbereich (11 Stellen) und dem

-          Neubau Internationale Schule (Sekretariat) und der notwendigen strukturellen Verbesserungen im Bereich der Schulsekretariate (3 Stellen).

           Wir bitten um die Vorlage des Berichtes für 2010 an den RP „Über die Einsparungen  

            bei der Stellenbesetzungssperre und den Stellenabbau ist unter Angabe der

Kostenstellen und der Wertigkeiten der Stellen zum Jahresende zu berichten.

 

Siehe Anlage 3.