Nachtrag: 23.01.2012
Sitzung: 06.02.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0632-2012/DaDi
Anfrage der Fraktion der CDU:
Fragen zum Vorbericht
Im Vorbericht Seite 7 wird ausgeführt, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eine Stellenausweitung mit Mehrkosten in Höhe von 246.000 Euro notwendig ist.
Um welche gesetzlichen Vorgaben in welchen Fachbereichen handelt es sich?
010107: Elektronischer Aufenthaltstitel, 0,5 EG 6
020202: Elektronischer Aufenthaltstitel,
1 EG 8
020401: Einsatzbearbeiter, 1 EG 8
020201: Waffenkontrolle, 0,5 EG 8
050201: Beauftragte f. Chancengleichheit
§ 18e SGB II, 0,5 EG 9
030199: zusätzliche Ganztagsangebote –
Schulsekretariat, 1,5 EG 6
050504: Pflegestützpunkt, 1 EG 9
060310: Amtsvormundschaft, 2 A 11
060310: Unterhaltsbeistandschaft, 0,5 EG
9
Wurde geprüft, ob die 100%iger Kostenerstattung auch für das vorhandene Personal in dem Bereich Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe sowie Betreuung, RÜM, IeA II, Projekt 50+ Impuls übernommen werden kann?
Der Personalaufwand für die bis Ende 2013 zusätzlich vorgesehenen vier
Vollzeitäquivalente für den Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen sowie für
die befristet Beschäftigten in den Projekten „RÜM“, „IdA II“ und „50plus
Impuls“ werden zu 100 % durch Dritte erstattet. Daneben sind in den 1.118 T
Euro für Betreuungskräfte 260 T Euro (8,5 neue Planstellen) und Küchenhilfen
166 T Euro (7 neue Planstellen) enthalten.
Derzeit wird geprüft inwieweit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
weitere Mittel für das bereits vorhandene Personal im Bereich der Jugendsozialarbeit
an Schulen (12 vorhandene Planstellen) zumindest vorübergehend zur Verfügung
gestellt werden können.
- Da die Bedarfsgemeinschaften ständig abnehmen, gehen wir davon aus, dass die frei gewordenen Ressourcen ausreichen, um die Mehrarbeit in o. g. Bereichen leisten zu können. Dies ergibt eine Haushaltskonsolidierung in Höhe von 1.118.000 Euro.
- Hinzu kommt die Stellenausweitung für den Bereich Bildung und Teilhabe sowie Sachbearbeitung materielle Hilfe SGBII, die inklusive Revision mit 236.000 Euro beziffert ist.
Trotz Rückgangs der Bedarfsgemeinschaften ist es gegenwärtig aufgrund
des Belastungsgrades der Sachbearbeitung noch nicht möglich, dass auf
Planstellen geführtes Personal aus dem Bereich der Kreisagentur für
Beschäftigung für Projektarbeit eingesetzt werden kann.
Zur Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Bildungs- und
Teilhabepaketes war die Bereitstellung von vier Planstellen erforderlich, die
mit 183 T Euro veranschlagt sind. Zwischenzeitlich steht fest, dass die hierfür
notwendigen Mittel zu 100 % vom Bund finanziert werden. Für den Bereich der
„Materiellen Hilfe“ sind zwei Stellen für die Sachbearbeitung eingeplant. Der
Ansatz hierfür beläuft sich auf 24 T Euro (gerechnet ab 09/2012).
Die Summe von 236 T Euro beinhaltet noch den Betrag von 29 T Euro
(ebenfalls ab 09/2012 gerechnet) für zwei Stellen für die externe Revision, die
im Stellenplan mit einem „kw-Vermerk“ versehen sind. Diese sind temporär
unbedingt erforderlich, damit der „Prüfungsstau“ bei den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden, der aus der Einführung der Doppik resultiert, in den
nächsten Jahren abgebaut werden kann.
Haushaltssatzung
Seite 3 - § 4
Wie hoch war der Stand der Kassenkredite zu dem jeweiligen Monatsultimo im Jahr 2011?
Der Stand der
Kassenkredite betrug zum
31.01.2011: 55.000.000 Euro,
28.02.2011: 55.000.000 Euro,
31.03.2011: 57.175.000 Euro,
30.04.2011: 62.175.000 Euro,
31.05.2011: 62.175.000 Euro,
30.06.2011: 58.000.000 Euro,
31.07.2011: 55.000.000 Euro,
31.08.2011: 60.500.000 Euro,
30.09.2011: 64.500.000 Euro,
31.10.2011: 65.200.000 Euro,
30.11.2011: 67.700.000 Euro,
31.12.2011: 77.500.000 Euro.
Teilergebnishaushalt
Seite 215
In der Sonder-HFA-Sitzung vom 16.01.2012 wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass der Ist-Betrag 2011 der Transferaufwendungen für die Grundsicherung nach SGB II 83.495.000,- Euro betrug. Entgegen dem Haushaltsplanansatz von rund 109.000.000,- Euro bedeutet dies Minderaufwendungen von rund 25.000.000,-- Euro.
Wurden diese Minderaufwendungen durch Mehrausgaben in anderen Teilbereichen des Sozialgesetzbuches reduziert?
Wenn ja, wo und in welchen Teilbereichen?
Kann aufgrund dieser Erkenntnis der Planansatz 2012 und 2013 reduziert werden?
Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2010/2011 im Jahr 2009 war die
KfB eingedenk der sich damals anzeichnenden Weltwirtschaftskrise von 9.015
Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt für 2010 und 8.500
Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt für 2011 ausgegangen. Entsprechend
waren die Transferaufwendungen kalkuliert. Zudem waren Aufwendungen für die
sich zum damaligen Zeitpunkt aus dem SGB II-Bezug ergebende
Rentenversicherungspflicht kostenmäßig eingeplant (in 2011 waren das alleine
schon 4.161.600 Euro). Diese Versicherungspflicht ist allerdings dann durch
umfangreiche Gesetzesänderungen zum 01.01.2010 weggefallen.
Nicht zuletzt durch den sich stabilisierenden Arbeitsmarkt und die gute
Arbeit der KfB haben sich die Bedarfsgemeinschaftszahlen anders entwickelt und es
konnten im Jahresdurchschnitt 2011 7.242
Bedarfsgemeinschaften verzeichnet werden. Diese vorgenannten Gründe
hatten natürlich Auswirkungen auf die Transferaufwendungen und es konnten
Minderaufwendungen in genannter Höhe verzeichnet werden.
Für den Doppelhaushalt 2012/2013 ist eine solche Entwicklung nicht
abzusehen. Die Transferleistungen werden alleine schon durch die Erhöhung der
Regelleistungen zum 01.01.2012 steigen. Darüber hinaus ist eine so positive
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften wie in den zurückliegenden beiden Jahren
für die vor uns liegenden beiden Jahre nicht absehbar!
Durch die Einsparungen im Bereich SGB II wurden überplanmäßige
Aufwendungen im Bereich der Leistungen SGB XII (2.800.000 Euro) gedeckt (siehe
Vorlage 0502-2011/DaDi).
In welcher Höhe ergibt sich das Ist-Ergebnis des Jahres 2011 im Bereich der Erträge aus Transferleistungen?
Die Erträge aus Transferleistungen im Bereich Grundsicherung nach dem
SGB II belaufen sich derzeit auf rund 66.957.000 Euro (Stand 31.01.2012 gegenüber
geplanten Erträgen in Höhe von rund 80.954.000 Euro).
Seite 221/222
Wir bitten um ausgiebige Darstellung der Schätzung bzgl. der im Haushalt angesetzten Bedarfsgemeinschaften.
Den Planungen für
den Doppelhaushalt 2012/2013 auf jeweils 7.800 Bedarfsgemeinschaften im
Jahresdurchschnitt liegen die mittlerweile doch recht vorsichtigen Prognosen
der Wirtschafts-forscher für die beiden nächsten Jahre zu Grunde.
Überwiegend sehen die Wirtschaftsforscher die
deutsche Konjunktur 2012 nicht mehr so stark wachsen. Die Abschwächung ist da,
angetrieben von den Unwägbarkeiten rund um die Eurokrise. Als
Hauptursachen für die drastische wirtschaftliche Abkühlung werden die nach wie
vor ungelöste Vertrauenskrise im Euroraum sowie die ausgeprägten Sparprogramme
in immer mehr Ländern der Währungsunion und der EU gesehen. Die gesamte
Euro-Zone werde deshalb sogar in eine Rezession rutschen und an
Wirtschaftskraft verlieren. Der Nachfragerückgang aus den Nachbarländern bremse
sowohl die hiesigen Exporte als auch die Investitionen in Deutschland.
Das wird auch Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt und die Arbeitslosigkeit haben. Mit steigenden
Bedarfsgemeinschaftszahlen ist aus diesem Grund zu rechnen.
Aktuell hat die Bundesregierung das
prognostizierte Wirtschaftswachstum für 2012 auf 0,7 % herabgesenkt, viele
Ökonomen gehen sogar nur noch von 0,5 % aus. Darüber hinaus wurden mittlerweile
9 Mitgliedsländer der EU von einer amerikanischen Rating-Agentur herabgestuft –
mit unabsehbaren Folgen!
Ein weiterer Aspekt ist die veränderte
Zusteuerung vom SGB II in das SGB XII. Künftig können Hilfebedürftige
aus dem SGB II nur noch mit einem für alle Sozialleistungsträger
anzuerkennenden Gutachten des Rententrägers in das SGB XII überführt werden,
was den Zugang in das SGB XII und damit den Abgang aus dem SGB II deutlich
erschweren wird. Zusätzlich überprüft das Sozialamt ca. 500
Bedarfsgemeinschaften auf die Frage hin, ob die Erwerbsfähigkeit wieder
hergestellt und damit ein Zuständigkeitswechsel in das SGB II zu vollziehen
ist. Auch aus diesem Grund ist mit
steigenden Bedarfsgemeinschaftszahlen zu rechnen.
Letztlich hat das Institut für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB) in einem Kurzbericht 2011 festgestellt, dass immer
mehr Arbeitslose direkt beim Eintritt der Arbeitslosigkeit im SGB II landen und
nicht erst im Versicherungssystem des SGB III. Immer mehr Arbeitsverhältnisse
sind demnach nur von kurzer Dauer. Dieses Ergebnis wird untermauert von einer
stetig hohen Zahl an Neuanträgen im SGB II (2011 waren es monatlich 361 bewilligte
Neuanträge im Jahresdurchschnitt).
Die Annahme einer jahresdurchschnittlichen
Zahl an Bedarfsgemeinschaften im SGB II von 7.800 ist damit fundiert und unter
Abwägung aller zur Verfügung stehenden Informationen vorsichtig
kalkuliert.
Wie ist die Ansatzentwicklung in den anderen südhessischen Landkreisen?
Siehe Anlage 1.
Stellenplan
Wie viel befristete Stellen sind derzeit beim Landkreis besetzt und nicht im Stellenplan abgezeichnet?
Dies betrifft 54,8 Stellen.
Wie viele der derzeitig befristeten Stellen sollen im Haushalt 2012/2013 (mit Wirkung auf den Stellenplan) in unbefristete Stellen umgewandelt werden? Bitte nennen Sie hierzu auch die jeweiligen Produktbereiche.
Dies ist bei 9,5 Stellen der Fall und verteilt sich auf folgende
Produktbereiche:
PB 02: 0,5 Stelle
(Waffenkontrolle)
PB 03: 1 Stelle (Küchenhilfen
„Ganztagsangebot“)
PB 06: 7,5 Stellen
(Betreuungskräfte und Küchenhilfen an Betreuenden Grundschulen)
PB 15: 0,5 Stelle
(Wirtschaftsförderung).
Wir bitten um eine quantitative (Jahreskosten) und qualitative (Aufgabengebiet) Darstellung mit Angaben zur Befristungszeit (Ablauf) bezogen auf die Produktgruppen.
PB 02: 20.000 Euro, Aufgabengebiet Waffenkontrolle,
Befristungszeit 30.06.2012
PB 03: 13.000 Euro, Aufgabengebiet Küchenhilfen,
Befristungszeit 29.06.2012
PB 06: 143.000 Euro,
Aufgabengebiet Küchenhilfen, Befristungszeit 29.06.2012
PB 06: 80.000 Euro, Aufgabengebiet
Betreuungskräfte, Befristungszeit 29.06.2012
PB 15: 25.000 Euro, Aufgabengebiet
Wirtschaftsförderung, Befristungszeit 31.08.2012
Im Stellenplan ist vorgesehen zwei neue Stellen nach Beamtenbesoldung A 16, außerdem eine Stelle nach A 14 sowie 10 Stellen nach A 11 zu besetzen. Führen diese Beamtinnen und Beamten ausschließlich hoheitliche Aufgaben aus und in welche Produktbereiche werden diese eingesetzt?
Nein, dies ist nicht der Fall. Die Beamtinnen und Beamten werden
eingesetzt in folgenden Produktbereichen:
A 16: PB 01 (Konzernsteuerung,
Hauptabteilungsleitung II)
PB 06
(Hauptabteilungsleitung VI)
A 14: PB 01 (Konzernsteuerung)
A 11: PB 01 (Konzernsteuerung,
Revision)
PB 02 (Verkehr)
PB 05 (Verwaltung SGB
II, Wohngeld)
PB 06 (Verwaltung
Jugend und Familie)
PB 12 (Kreisstraßen).
Stellenplan Beamte:
Es sollen 13 neue Beamtenstellen geschaffen werden. Die zugeordneten Aufgabengebiete sind teils ausgewiesen.
Zur Vervollständigung bitten wir um eine detaillierte Aufgabendarstellung.
PB 01: 1 A 10 Personalsachbearbeitung
1 A 10 Organisationssachbearbeitung
- 1 A 10 Finanz- und Rechnungswesen (Umwandlung)
4 A 11 Externe Revision, Innenrevision
PB 02: 1 A 10 Ausweisungen, Abschiebungen
- 1 A 10
Straßenverkehrsbehörde (Umwandlung)
PB 03: 1 A 10 Schülerbeförderung
(Umwandlung)
PB 05: 1 A 10 Sachbearbeitung
„Offene Hilfe“
1 A 15
Hauptabteilungsleitung VII (Umwandlung)
2 A 10 Sachbearbeitung
„Materielle Hilfe“
PB 06: 2 A 11 Amtsvormundschaft
PB 15: 1 A 11 Beratungsstelle
„Bau- und Infrastruktur“
Ist geplant die Besetzungen hausintern bzw. durch Übernahme vom TVöD in das Beamten-verhältnis umzusetzen? Wenn Ja, fallen die frei gewordenen Stellen weg?
Es ist beabsichtigt, die Stellen zunächst hausintern auszuschreiben.
Wenn Bewerber/-innen, die sich im Beschäftigungsverhältnis befinden, die
Anforderungskriterien erfüllen und nach dem Auswahlverfahren zum Zuge kommen,
erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis. Es besteht aber auch die
Möglichkeit des Verbleibs im Beschäftigtenstatus. Dann erfolgt zu gegebener
Zeit die entsprechende Umwandlung der
Planstelle. Außerdem beenden im September 2012 vier Inspektoranwärterinnen die
dreijährige Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes. Im Rahmen der
Personalbewirtschaftung wird bei frei werdenden Stellen immer die Notwendigkeit
der Nachbesetzung geprüft.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die 13 neuen Beamtenstellen und die 40,5 neue Arbeitnehmer nach TVÖD erst zum 01.09.2012 besetzt werden sollen. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass die zusätzlichen Personalkosten für die neugeschaffenen Stellen ab diesem Zeitpunkt im Personalaufwand eingerechnet sind.
Dem Aufwuchs von 40,5 Stellen für Beschäftigte im Bereich der
Verwaltung steht ein weniger von 26,5 Stellen im Bereich der Schulen gegenüber.
Die Zahl der Stellen für Beschäftigte erhöht sich insgesamt um 14. Ohne
Berücksichtigung der Umplanung von Stellen zum bzw. vom Eigenbetrieb Da-Di-Werk
beliefe sich die Zahl auf 29,5.
Welche Mehrkosten an Lohn, Gehalt und Beamtengehälter sind angesetzt?
Es wurden
Mehraufwendungen von 795.000 Euro geplant.
a) Wie groß ist der Personalkostenanteil an dem Gesamtpersonalaufwand
aufgegliedert auf die einzelnen Produkte?
010101: 30.000 Euro
010107: 14.000 Euro
010108: 14.000 Euro
010113: 43.000 Euro
020202: 5.000
Euro
030199: 150.000 Euro
030499: 70.000 Euro
050101: 70.000 Euro
050201: 150.000 Euro
050202: 20.000 Euro
060308: 34.000 Euro
060402: 176.000 Euro
060601: 19.000 Euro
b) Wie groß ist der Personalkostenanteil an dem Gesamtpersonalaufwand
durch die vorgesehenen Eingruppierungsveränderungen bezogen auf
die einzelnen Produkte für die 3 Monate 2012 und das Jahr 2013?
c) Wir bitten um eine detaillierte Produktbezogene Darstellung.
Aus Datenschutzgründen
erfolgt die Darstellung auf Produktbereichsebene :
2012 2013
PB 01: 6.800 Euro 27.200 Euro
PB 02: 2.300 Euro 9.200 Euro
PB 03:
800 Euro 3.200
Euro
PB 05: 2.900 Euro 11.600 Euro
Laut Mitteilung der Verwaltung auf die Anfrage nach den zum “30.6.2011 offenen Stellen“ wurde mitgeteilt, dass diese im letzten Halbjahr 2011 besetzt worden sind. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
a) Wann wurden diese besetzten Stellen frei?
Wir bitten um eine Datums- und Produktbezogene Darstellung des Zeitpunktes der
Frei- und Wiederbesetzung.
Frei- und Wiederbesetzung
010101: 1 A 13 g. D. 01.01.2010 01.08.2011
010106: 0,5 EG 9 01.07.2010 01.09.2011
010107: 0,5 A 10 01.10.2006 01.08.2011
1 EG 8 01.08.2010 01.09.2011
010107: 2 EG 2Ü unbesetzte Planstellen Reinigungskräfte Sanierung Trakt 1
3,5 EG 1 unbesetzte Planstellen
Reinigungskräfte Sanierung Trakt 1
020203: 0,5
A 11 01.04.2010
-
0,5
A 7 11.09.2010 01.09.2011
020205: 1
A 11 01.04.2011 01.09.2011
050101: 1
A 9 g. D. 01.08.2010 01.10.2011
050301: 0,5
A 11 01.02.2011 01.11.2011
0,5
EG 9 01.05.2011
-
050903: 1
EG 5 01.01.2011
-
060302: 0,5 EG 9 bisher unbesetzte Planstelle aus 2010
060308: 1 A 10 08.06.2011 01.09.2011
060310: 0,5 EG 6 01.09.2010 01.09.2011
130401: 1 EG 6 15.03.2011 15.09.2011
130401: 1 EG 6 01.03.2011 -
0,5 EG 2Ü 01.06.2010 -
b) Sind die Auflagen des Regierungspräsidiums „einer restriktive Stellenbewirtschaftung“ beachtet worden?
Ja, dies ist beachtet worden.
c) Falls „Nein“, warum nicht ? Liegt eine Sondergenehmigung
des RP vor? Falls „Ja“, bitten wir Sie, uns diese mit vorzulegen.
Entfällt.
d) Wurde das Personalkostenbudget des Haushaltes 2011 eingehalten?
Teilen Sie uns den Stand des Personalaufwandes per Jahresultimo mit.
Sollten sich Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen Ansatz des
Personalaufwandes in 2011 in Höhe von 45.688.770 ergeben, bitten
wir um Erläuterung und eine detaillierte Darstellung.
Das
Personalkostenbudget konnte nicht eingehalten werden, es wird nach aktuellem
Stand (27.01.2012) um ca. 2.400 T Euro überschritten.
Die Überschreitung
begründet sich wie folgt:
Beihilfe: 278.000
Euro
Beitragssteigerung SV:
130.000 Euro
Einmalzahlung 10/11: 14.000 Euro
Einmalzahlung 01/11: 164.000 Euro
Besoldungserhöhung
2011: 82.000 Euro
SV-Hinzurechnungsbetrag
(ZVK): 171.000 Euro
SV-AG auf zusätzlichen
P-Aufwand: 408.000 Euro
Küchenhilfen: 85.000 Euro
III/4
(Waffenkontrolle): 15.000 Euro
Pflegestützpunkt: 31.000 Euro
Bildung und Teilhabe: 82.000 Euro
VHS (H-Campus,
Quali-Off.): 59.000 Euro
RÜM: 95.000 Euro
Zensus 2011: 97.000 Euro
Ida II: 56.000 Euro
Ida I: 69.000 Euro
50plus Impuls: 230.000
Euro
50plus: 332.000
Euro
Summe: 2.398.000 Euro
e) Wie hoch ist die Summe des „Aufwuchs“ und die Deckung durch
Finanzierung „Dritter“ in 2010 und 2011 im Vergleich zu den Ansätzen
2012 und 2013? Wir bitten um detaillierte Darstellung.
Siehe Anlage 2.
f)
1. Gibt es „hauseigene Hochrechnungen“ bezüglich des Versorgungsaufwandes für 2011,2012 und 2013?
Nein, diese gibt es nicht.
2. Wie erklärt sich die hohe Differenz in 2010 zwischen Plan von 3.356 T€ und dem Ist von 4.800 T€? Ist die Differenz tatsächlich nur den Ergebnissen „aus den mathematischen Gutachten/Berechnungen“ zuzurechnen? Falls Nein, bitten wir um eine detaillierte Darlegung der Gründe.
Ja, die Differenz resultiert nur daraus.
3. Sind die Ansätze 2012 und 2013 aufgrund dieses hohen Anstiegs in 2010 realistisch?
Ja, die angeforderte Vorauszahlung an die Versorgungskasse beläuft sich
für das Jahr 2012 auf 3.327.000 Euro.
g) Gemäß Satzungsänderung der Versorgungskasse Darmstadt, gibt es planbare und nicht
planbare Risiken der Beamtenversorgung. Wie geht der Landkreis Darmstadt-Dieburg
mit dieser Änderung um? Welche finanziellen Änderungen haben sich aufgrund der
Übergangsjahre für den Kreishaushalt ergeben? Werden die eingesparten
Aufwendungen in eine freiwillige Rücklage geleistet?
Aufgrund der Erfahrungswerte über viele Jahre bezüglich des solidarisch
(nicht planbare Risiken) bzw. individuell (planbare Risiken) finanzierten
Versorgungsanteils (§ 26 der Satzung der VK) ist der Ansatz gut planbar, sodass
er jeweils gut auskömmlich ist.
h) Wie steht die Schaffung vorgesehener „neuer Stellen“ im Einklang mit der Auflage des
Regierungspräsidiums für 2010/2011?
Die zusätzlich vorgesehenen Planstellen
beruhen überwiegend auf
-
gesetzlichen
Verpflichtungen und dem Ausbau des Betreuungs- und Ganztagsangebot an Schulen
(26,5 Stellen),
-
vorübergehend
erhöhtem Bedarf bei externer Revision und notwendiger Verstärkung der
Innenrevision, unbedingt erforderlichem Ausbau der IT-Infrastruktur, dringender
Verbesserung im Organisationsbereich sowie der erforderlichen Verstärkung im
Sozialleistungsbereich (11 Stellen) und dem
-
Neubau
Internationale Schule (Sekretariat) und der notwendigen strukturellen
Verbesserungen im Bereich der Schulsekretariate (3 Stellen).
Wir bitten um die Vorlage des Berichtes für 2010 an den RP „Über die Einsparungen
bei der Stellenbesetzungssperre und den Stellenabbau ist unter Angabe der
Kostenstellen und der Wertigkeiten der Stellen zum Jahresende zu berichten.
Siehe Anlage 3.