Nachtrag: 23.01.2012

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der Freie Wähler-Piraten:

 

Grundsätzliche Fragen:

● Wie hoch ist der absolute Betrag und relative Anteil der geschlechterbezogenen

Fördermaßnahmen im Gesamthaushalt und auf die Produktbereiche, Produktgruppen und

Produkte im Einzelnen bezogen? Wie hoch ist bezogen auf diese Fördermaßnahmen jeweils

der absolute Betrag und relative Anteil der Förderung für Frauen und für Männer? Um welche

Maßnahmen handelt es sich dabei?

 

Geschlechterbezogene Zuschüsse werden im Produkt 010110 „Frauen und Chancengleichheit“ ausgewiesen. Weitere Fördermaßnahmen im Haushalt des Landkreises werden nicht geschlechterbezogen geplant.

 

● Wie hoch sind die kumulierten Kosten für Büromaterial und Drucksachen (Konto 6010000)

quer über alle Produktbereiche? Wie haben sich diese Kosten entwickelt, welche

Kosten werden erwartet? Wurden die Möglichkeiten der Kostenersparnis durch Nutzung

elektronischer Dokumente dabei schon mit berücksichtigt?

 

Die Aufwendungen für Büromaterial und Drucksachen (Sachkonto 6010000) haben sich wie folgt entwickelt:

 

Ist 2010:          565.512 Euro

Ist 2011:          595.933 Euro (Stand 30.01.2012)

Plan 2012:      616.840 Euro

Plan 2013:      599.415 Euro

 

Die Ausgaben für Büromaterial und Drucksachen sind in den letzten Jahren nur geringfügig angestiegen. Die Erhöhung der Ausgaben ergibt sich hier aus der allgemeinen Preissteigerung  sowie aus der Ausweitung von Aufgaben und damit Mitarbeiterzahlen in einzelnen Abteilungen (z.B. KfB) und dem damit verbundenen Mehrbedarf an Tonerkartuschen und Verbrauchsmaterial. Größere Abweichungen des Bedarfs resultieren aus besonderen Anlässen z.B. bei Wahlen (wie in 2011), Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels, (in 2012, hier stehen Mehreinnahmen gegenüber) und der Einrichtung von neuen Archiven usw.

 

Bisher wurde noch keine Kostenersparnis durch die Nutzung von elektronischen Dokumenten berücksichtigt.

 

● Welche Beträge wurden an die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften (VG Wort etc.)

entrichtet? Wurde dabei die Kostenersparnis durch die Verwendung gemein- bzw. kostenfreier

Werke geprüft?

 

An die GEMA wurden 4.670 Euro in 2010 und 4.545 Euro in 2011 entrichtet. Ersparnismöglichkeiten durch die Verwendung kostenfreier Werke werden im Einzelfall geprüft.

 

Ergebnishaushalt:

● Produktbereich 01 Innere Verwaltung

○ Seite 10f, Konto 7128000 (Ansatz 12/13 7090€, Ansatz 11 3000€)

■ Warum erhöht sich der Ansatz? Handelt es sich hierbei um eine Pflichtleistung?

■ Auf welche Jugendverbände und in welcher jeweiligen Höhe verteilen sich die

Gelder?

 

Der Ansatz in Höhe von 4.090 Euro war in den Haushaltsjahren vor 2012 in gleicher Höhe im Ansatz für die Förderung der Fraktionsarbeit enthalten.

Die freiwilligen Mittel werden generell seit 1977, seit 1992 unverändert in dieser Höhe, vom Kreistag zur Verfügung gestellt. Mit Blick auf die in der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung vereinbarte generelle Kürzung von Zuschüssen um 10 % wurden für 2011 3.681 Euro verausgabt.

Der Betrag wurde letztmalig für 2011 den Kreisorganisationen der Jungsozialisten (Jusos; 1.673,82 Euro), der Jungen Union (JU, 1.475,24 Euro) und der Jungen Liberalen (JuLis; 531,94 Euro) bewilligt.

 

○ Seite 27ff: 85.000 für Fax und Kopierer. Wurden die Möglichkeiten der Kostenersparnis durch Nutzung elektronischer Dokumente dabei schon mit berücksichtigt?

 

Bei den 85.000 Euro handelt es sich um die Miete für Kopierer und Faxgeräte. Diese werden selbst bei verstärkter Nutzung elektronischer Dokumente weiterhin benötigt. Eine Kostenreduzierung im Produktbereich der EDV ist jedoch durch teilweise Abschaffung von Einzelplatzdruckern wegen Netzanbindung der Kopierer in verschiedenen Bereichen zu erwarten.

 

○ Seite 27, Konto 6820000, , 390.000 Portokosten/Jahr, Wurden die Möglichkeiten

der Kostenersparnis durch Nutzung elektronischer Dokumente dabei schon mit

berücksichtigt?

 

Eine Kostenersparnis durch die Einführung des E-Post-Briefs wurde noch nicht berücksichtigt. Die Thematik des elektronischen Postein- und -ausgangs ist zwar im Haus schon andiskutiert worden, jedoch in der inhaltlichen und zeitlichen Planung noch nicht so weit fortgeschritten, dass bereits Kosten und Ersparnisse ermittelt und eingestellt werden konnten.

 

● Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben

○ Seite 145f, Konto 7172000

■ Bei der Kostenerstattung für das Medienzentrum DA (S. 146) sind für 2012

33000€ angesetzt. Da die Kündigung zum 30.04.2012 wirksam wird handelt

es sich um 4/12 des Jahresbetrags. Warum ist die Ersparnis der Kontogruppe

7172000 im Jahr 2013 nur 33000€?

 

Die Ersparnis beträgt 33.000 Euro, da in 2013 im Vergleich zu 2012 genau dieser Betrag wegfällt.

 

● Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

○ Inwieweit kommen die erhöhten Aufwendungen im Produktbereich 06 durch

Pflichtangebote seitens des Bundes und des Landes zustande und wie sind diese auf die

Produktgruppen und Produkte im Einzelnen verteilt? Welche Pflichtangebote sind dies im

Einzelnen?

○ Inwieweit ist die Erhöhung der Aufwendungen im Produktbereich 06 auf die Ausweitung freiwilliger Angebote zurückzuführen und wie sind diese auf die Produktgruppen und Produkte im Einzelnen verteilt?

 

Bei den Leistungen des Produktbereiches 06 handelt es sich ausschließlich um Pflichtleistungen. Insbesondere Bundesrecht, aber auch ergänzendes Landesrecht normieren hier objektive und subjektive Rechtsansprüche. Das SGB VIII, Kernstück des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 26.6.1990 (BGBl. I, S. 1163), ist ein Leistungsgesetz in perfekter Vollendung. Es erfuhr, in Reaktion auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen, seither etliche Veränderungen, die nicht ohne Auswirkungen geblieben sind auf kommunale Finanzen. Zu nennen wären in diesem Zusammenhang die geschaffenen Rechtsansprüche auf einen Kindergartenplatz, bzw. der Rechtsanspruch auf einen U-3-Platz ab dem 1.8.2013. Seine letzte Veränderung erfuhr das SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1.1.2012 in Kraft getreten ist und örtlichen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe neue Aufgaben zuweist. Bezüglich einzelner Leistungssegmente, aktuell z.B. dem neu aufzubauenden Leistungsangebot der Familienhebammen, erfolgen auch Finanztransfers vom Bund über die Länder an Kommunen, die in der Regel aber nicht auskömmlich sind.

 

Dies vorausgeschickt ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Produkten 060304 bis 060308 um Leistungsansprüche im Einzelfall handelt, auf die subjektive Rechtsansprüche bestehen. Es ist bundesweit festzustellen, dass die Fallzahlen und damit auch die Kosten in der Jugendhilfe steigen, ein Ergebnis weg brechender elterlicher Erziehungskompetenz, ganz sicher aber auch gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen. In den weiteren Leistungsbereichen, finanziell der weitaus geringere Bereich, bestehen objektive Rechtsansprüche, welche durch Entscheidungen des Kreistages gefüllt sind. Der Landkreis hat z.B. das Leistungsangebot 'Erziehungsberatung' für seine Bürgerinnen und Bürger vorzuhalten. Es erfolgten, nach entsprechenden politischen Willensbildungsprozessen im Kreistag, die Beschlüsse zur Bildung von drei Beratungsstellen in Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt und Pfungstadt.

 

Das Jugendamt steht hierbei in einem Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung von Aufgaben einer Eingriffsbehörde, welche die Aufgaben des staatlichen Wächteramtes zum Schutz von Kindern (Art. 6 Abs. 2 GG) sicher zu stellen hat, und denen einer Leistungsbehörde, die Familien in ihren unterschiedlichen Problemlagen niedrigschwellig zu helfen und zu unterstützen hat. Deutlich darauf hinzuweisen ist hierbei aber, dass sich auch die Aufgaben des staatlichen Wächteramtes nicht auf Eingriffe in die elterliche Erziehungsverantwortung beschränken lassen, sondern sich sehr wohl auch auf präventive Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls erstrecken. Wissenschaftliche Untersuchungen haben weiter gezeigt, dass 'Frühe Hilfen' mit niedrigschwelligem Zugang auch in hohem Maße effizient sind.

 

● Produktbereich 08 Sportförderung

○ Seite 377: Sind die erhöhten Kosten bei Konto 7175000 ausschließlich auf die

kostenfreie Überlassung von Sporthallen zurückzuführen? Wenn nein, auf welche

Faktoren noch? Welche Voraussetzungen muss ein Verein erfüllen, um eine Sporthalle

kostenfrei nutzen zu können?

 

Ja, dies ist der Fall, wobei sich der Kostenfaktor an den anteiligen Belegungszeiten orientiert.
Ein Verein muss Mitglied in den Sportkreisen Darmstadt oder Dieburg sein, um eine Sporthalle kostenfrei nutzen zu können.

 

● Produktbereich 09 Räumliche Planung und Entwicklung

○ Seite 380: Was ist der Grund für den starken Anstieg der Aufwendungen?

 

Der Anstieg der Aufwendungen resultiert, wie auf Seite 383 erläutert, hauptsächlich aus Projekten zur Umsetzung eines Energiemanagements und dem Breitbandausbau.

 

○ Seite 383: Welche Maßnahmen sind mit den 15.000 Euro für die Fortschreibung des

Verkehrsentwicklungsplan vorgesehen? Warum ist hierfür nur so wenig im Verhältnis zu

den anderen Konzepten (z.B. Energiemanagement, Breitbandausbau) vorgesehen?

 

Es ist beabsichtigt, eine gemeinsame Verkehrsentwicklungsplanung mit der Stadt Darmstadt auf den Weg zu bringen. Hierzu dienen die veranschlagten Mittel zunächst als Anlauffinanzierung. Zudem soll der gerade erst in 2011 beschlossene Verkehrsentwicklungsplan ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden. Der Aufwand hierfür wird als deutlich geringer eingeschätzt, als der für den Aufbau einer Breitbandstruktur oder den Aufbau eines Energiemanagements.

 

Anlage 4: Übersicht über Fraktionsmittel

● Warum steigt der Sockelbetrag im Ansatz 12/13, obwohl er im Jahr 2011 satzungsmäßig neu

festgelegt wurde?

 

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2012 ist gemäß § 1 Absatz 2 Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag für den Landkreis Darmstadt-Dieburg an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst worden. Hierüber und über die Berechnungsgrundlagen wurden alle Fraktionen mit Schreiben vom 15.08.2011 informiert.

 

● Wie wurde der Restbetrag nach Fraktionsstärke in 2011 und 2012/13 genau ermittelt? Unter

Heranziehung der zweiten und der dritten Satzung (für 2011) und der dritten Satzung (für 2012/

13) über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist

die Ermittlung nicht nachvollziehbar. Wir bitte um um nachvollziehbare Berechnung.

 

Der Restbetrag nach Fraktionsstärke wurde rechnerisch auf Basis der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Jahresbeträge und Fraktionsstärken ermittelt. Dabei wurden die in der Übersicht dargestellten Gründungs- und Auflösungszeitpunkte der Fraktionen berücksichtigt.

Der Restbetrag (1.2) wird durch Subtraktion des Sockelbetrages je Fraktion (1.1), also 6 * 3000 EUR für 2011, vom Jahresgesamtbetrag der Fraktionsförderung, also 202.729 EUR (Summe 2.1-2.8) für 2011, ermittelt. Die Form der Darstellung ist vom Landesgesetzgeber vorgegeben.

 

Stellenplan 2012/2013

● Seite 8ff: Warum fehlen die Angaben der Teilhaushalte 07, 08, 09, 11, 14 und 16?

 

Personalaufwendungen wurden ausschließlich auf Produkte geplant und gebucht, welche als Gemeinkostenträger definiert sind. Da sich in den o. g. Produktbereichen keine Gemeinkostenträger befinden, werden dort auch keine Personalaufwendungen dargestellt. Seit dem 01.01.2012 erfolgt eine differenziertere Personalkostenverteilung und damit die Bebuchung auch von Produkten, welche keine Gemeinkostenträger darstellen. Eine entsprechend detaillierte Planung der Personalaufwendungen erfolgt mit der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes.