Nachtrag: 23.01.2012
Sitzung: 06.02.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0627-2012/DaDi
Anfrage der Fraktion der Freie Wähler-Piraten:
Grundsätzliche
Fragen:
● Wie hoch ist der absolute Betrag und relative Anteil der geschlechterbezogenen
Fördermaßnahmen im Gesamthaushalt und auf die Produktbereiche, Produktgruppen und
Produkte im Einzelnen bezogen? Wie hoch ist bezogen auf diese Fördermaßnahmen jeweils
der absolute Betrag und relative Anteil der Förderung für Frauen und für Männer? Um welche
Maßnahmen handelt es sich dabei?
Geschlechterbezogene Zuschüsse werden im
Produkt 010110 „Frauen und Chancengleichheit“ ausgewiesen. Weitere
Fördermaßnahmen im Haushalt des Landkreises werden nicht geschlechterbezogen
geplant.
● Wie hoch sind die kumulierten Kosten für Büromaterial und Drucksachen (Konto 6010000)
quer über alle Produktbereiche? Wie haben sich diese Kosten entwickelt, welche
Kosten werden erwartet? Wurden die Möglichkeiten der Kostenersparnis durch Nutzung
elektronischer Dokumente dabei schon mit berücksichtigt?
Die Aufwendungen für Büromaterial und
Drucksachen (Sachkonto 6010000) haben sich wie folgt entwickelt:
Ist 2010: 565.512
Euro
Ist 2011: 595.933
Euro (Stand 30.01.2012)
Plan 2012: 616.840
Euro
Plan 2013: 599.415
Euro
Die Ausgaben für
Büromaterial und Drucksachen sind in den letzten Jahren nur geringfügig angestiegen.
Die Erhöhung der Ausgaben ergibt sich hier aus der allgemeinen
Preissteigerung sowie aus der Ausweitung
von Aufgaben und damit Mitarbeiterzahlen in einzelnen Abteilungen (z.B. KfB)
und dem damit verbundenen Mehrbedarf an Tonerkartuschen und Verbrauchsmaterial.
Größere Abweichungen des Bedarfs resultieren aus besonderen Anlässen z.B. bei
Wahlen (wie in 2011), Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels, (in
2012, hier stehen Mehreinnahmen gegenüber) und der Einrichtung von neuen
Archiven usw.
Bisher wurde noch
keine Kostenersparnis durch die Nutzung von elektronischen Dokumenten
berücksichtigt.
● Welche Beträge wurden an die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften (VG Wort etc.)
entrichtet? Wurde dabei die Kostenersparnis durch die Verwendung gemein- bzw. kostenfreier
Werke geprüft?
An die GEMA wurden 4.670 Euro in 2010 und 4.545
Euro in 2011 entrichtet. Ersparnismöglichkeiten durch die Verwendung
kostenfreier Werke werden im Einzelfall geprüft.
Ergebnishaushalt:
● Produktbereich 01 Innere Verwaltung
○ Seite 10f, Konto 7128000 (Ansatz 12/13 7090€, Ansatz 11 3000€)
■ Warum erhöht sich der Ansatz? Handelt es sich hierbei um eine Pflichtleistung?
■ Auf welche Jugendverbände und in welcher jeweiligen Höhe verteilen sich die
Gelder?
Der Ansatz in Höhe von 4.090 Euro war in den
Haushaltsjahren vor 2012 in gleicher Höhe im Ansatz für die Förderung der
Fraktionsarbeit enthalten.
Die freiwilligen Mittel werden generell seit
1977, seit 1992 unverändert in dieser Höhe, vom Kreistag zur Verfügung
gestellt. Mit Blick auf die in der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung
vereinbarte generelle Kürzung von Zuschüssen um 10 % wurden für 2011 3.681 Euro
verausgabt.
Der Betrag wurde letztmalig für 2011 den
Kreisorganisationen der Jungsozialisten (Jusos; 1.673,82 Euro), der Jungen
Union (JU, 1.475,24 Euro) und der Jungen Liberalen (JuLis; 531,94 Euro)
bewilligt.
○ Seite 27ff: 85.000 für Fax und Kopierer. Wurden die Möglichkeiten der Kostenersparnis durch Nutzung elektronischer Dokumente dabei schon mit berücksichtigt?
Bei den 85.000 Euro
handelt es sich um die Miete für Kopierer und Faxgeräte. Diese werden selbst
bei verstärkter Nutzung elektronischer Dokumente weiterhin benötigt. Eine
Kostenreduzierung im Produktbereich der EDV ist jedoch durch teilweise
Abschaffung von Einzelplatzdruckern wegen Netzanbindung der Kopierer in
verschiedenen Bereichen zu erwarten.
○ Seite 27, Konto 6820000, , 390.000 Portokosten/Jahr, Wurden die Möglichkeiten
der Kostenersparnis durch Nutzung elektronischer Dokumente dabei schon mit
berücksichtigt?
Eine Kostenersparnis
durch die Einführung des E-Post-Briefs wurde noch nicht berücksichtigt. Die
Thematik des elektronischen Postein- und -ausgangs ist zwar im Haus schon
andiskutiert worden, jedoch in der inhaltlichen und zeitlichen Planung noch
nicht so weit fortgeschritten, dass bereits Kosten und Ersparnisse ermittelt
und eingestellt werden konnten.
● Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben
○ Seite 145f, Konto 7172000
■ Bei der Kostenerstattung für das Medienzentrum DA (S. 146) sind für 2012
33000€ angesetzt. Da die Kündigung zum 30.04.2012 wirksam wird handelt
es sich um 4/12 des Jahresbetrags. Warum ist die Ersparnis der Kontogruppe
7172000 im Jahr 2013 nur 33000€?
Die Ersparnis beträgt 33.000 Euro, da in
2013 im Vergleich zu 2012 genau dieser Betrag wegfällt.
● Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
○ Inwieweit kommen die erhöhten Aufwendungen im Produktbereich 06 durch
Pflichtangebote seitens des Bundes und des Landes zustande und wie sind diese auf die
Produktgruppen und Produkte im Einzelnen verteilt? Welche Pflichtangebote sind dies im
Einzelnen?
○ Inwieweit ist die Erhöhung der Aufwendungen im Produktbereich 06 auf die Ausweitung freiwilliger Angebote zurückzuführen und wie sind diese auf die Produktgruppen und Produkte im Einzelnen verteilt?
Bei den Leistungen des Produktbereiches 06
handelt es sich ausschließlich um Pflichtleistungen. Insbesondere Bundesrecht,
aber auch ergänzendes Landesrecht normieren hier objektive und subjektive
Rechtsansprüche. Das SGB VIII, Kernstück des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
vom 26.6.1990 (BGBl. I, S. 1163), ist ein Leistungsgesetz in perfekter
Vollendung. Es erfuhr, in Reaktion auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen,
seither etliche Veränderungen, die nicht ohne Auswirkungen geblieben sind auf
kommunale Finanzen. Zu nennen wären in diesem Zusammenhang die geschaffenen
Rechtsansprüche auf einen Kindergartenplatz, bzw. der Rechtsanspruch auf einen
U-3-Platz ab dem 1.8.2013. Seine letzte Veränderung erfuhr das SGB VIII durch
das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1.1.2012 in Kraft getreten ist und
örtlichen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe neue Aufgaben zuweist. Bezüglich
einzelner Leistungssegmente, aktuell z.B. dem neu aufzubauenden
Leistungsangebot der Familienhebammen, erfolgen auch Finanztransfers vom Bund
über die Länder an Kommunen, die in der Regel aber nicht auskömmlich sind.
Dies vorausgeschickt ist darauf hinzuweisen,
dass es sich bei den Produkten 060304 bis 060308 um Leistungsansprüche im
Einzelfall handelt, auf die subjektive Rechtsansprüche bestehen. Es ist
bundesweit festzustellen, dass die Fallzahlen und damit auch die Kosten in der
Jugendhilfe steigen, ein Ergebnis weg brechender elterlicher
Erziehungskompetenz, ganz sicher aber auch gesamtgesellschaftlicher
Entwicklungen. In den weiteren Leistungsbereichen, finanziell der weitaus
geringere Bereich, bestehen objektive Rechtsansprüche, welche durch
Entscheidungen des Kreistages gefüllt sind. Der Landkreis hat z.B. das
Leistungsangebot 'Erziehungsberatung' für seine Bürgerinnen und Bürger
vorzuhalten. Es erfolgten, nach entsprechenden politischen
Willensbildungsprozessen im Kreistag, die Beschlüsse zur Bildung von drei
Beratungsstellen in Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt und Pfungstadt.
Das Jugendamt steht hierbei in einem
Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung von Aufgaben einer Eingriffsbehörde, welche
die Aufgaben des staatlichen Wächteramtes zum Schutz von Kindern (Art. 6 Abs. 2
GG) sicher zu stellen hat, und denen einer Leistungsbehörde, die Familien in
ihren unterschiedlichen Problemlagen niedrigschwellig zu helfen und zu
unterstützen hat. Deutlich darauf hinzuweisen ist hierbei aber, dass sich auch
die Aufgaben des staatlichen Wächteramtes nicht auf Eingriffe in die elterliche
Erziehungsverantwortung beschränken lassen, sondern sich sehr wohl auch auf
präventive Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls erstrecken. Wissenschaftliche
Untersuchungen haben weiter gezeigt, dass 'Frühe Hilfen' mit niedrigschwelligem
Zugang auch in hohem Maße effizient sind.
● Produktbereich 08 Sportförderung
○ Seite 377: Sind die erhöhten Kosten bei Konto 7175000 ausschließlich auf die
kostenfreie Überlassung von Sporthallen zurückzuführen? Wenn nein, auf welche
Faktoren noch? Welche Voraussetzungen muss ein Verein erfüllen, um eine Sporthalle
kostenfrei nutzen zu können?
Ja, dies ist der Fall,
wobei sich der Kostenfaktor an den anteiligen Belegungszeiten orientiert.
Ein Verein muss Mitglied in den Sportkreisen Darmstadt oder Dieburg sein, um
eine Sporthalle kostenfrei nutzen zu können.
● Produktbereich 09 Räumliche Planung und Entwicklung
○ Seite 380: Was ist der Grund für den starken Anstieg der Aufwendungen?
Der Anstieg der
Aufwendungen resultiert, wie auf Seite 383 erläutert, hauptsächlich aus
Projekten zur Umsetzung eines Energiemanagements und dem Breitbandausbau.
○ Seite 383: Welche Maßnahmen sind mit den 15.000 Euro für die Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplan vorgesehen? Warum ist hierfür nur so wenig im Verhältnis zu
den anderen Konzepten (z.B. Energiemanagement, Breitbandausbau) vorgesehen?
Es ist beabsichtigt,
eine gemeinsame Verkehrsentwicklungsplanung mit der Stadt Darmstadt auf den Weg
zu bringen. Hierzu dienen die veranschlagten Mittel zunächst als
Anlauffinanzierung. Zudem soll der gerade erst in 2011 beschlossene
Verkehrsentwicklungsplan ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden. Der
Aufwand hierfür wird als deutlich geringer eingeschätzt, als der für den Aufbau
einer Breitbandstruktur oder den Aufbau eines Energiemanagements.
Anlage
4: Übersicht über Fraktionsmittel
● Warum steigt der Sockelbetrag im Ansatz 12/13, obwohl er im Jahr 2011 satzungsmäßig neu
festgelegt wurde?
Der Ansatz für das
Haushaltsjahr 2012 ist gemäß § 1 Absatz 2 Satzung über die Förderung der
Fraktionsarbeit im Kreistag für den Landkreis Darmstadt-Dieburg an die
Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst worden. Hierüber und über die
Berechnungsgrundlagen wurden alle Fraktionen mit Schreiben vom 15.08.2011
informiert.
● Wie wurde der Restbetrag nach Fraktionsstärke in 2011 und 2012/13 genau ermittelt? Unter
Heranziehung der zweiten und der dritten Satzung (für 2011) und der dritten Satzung (für 2012/
13) über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist
die Ermittlung nicht nachvollziehbar. Wir bitte um um nachvollziehbare Berechnung.
Der Restbetrag nach
Fraktionsstärke wurde rechnerisch auf Basis der zum jeweiligen Zeitpunkt
gültigen Jahresbeträge und Fraktionsstärken ermittelt. Dabei wurden die in der
Übersicht dargestellten Gründungs- und Auflösungszeitpunkte der Fraktionen berücksichtigt.
Der Restbetrag (1.2)
wird durch Subtraktion des Sockelbetrages je Fraktion (1.1), also 6 * 3000 EUR
für 2011, vom Jahresgesamtbetrag der Fraktionsförderung, also 202.729 EUR
(Summe 2.1-2.8) für 2011, ermittelt. Die Form der Darstellung ist vom
Landesgesetzgeber vorgegeben.
Stellenplan
2012/2013
● Seite 8ff: Warum fehlen die Angaben der Teilhaushalte 07, 08, 09, 11, 14 und 16?
Personalaufwendungen
wurden ausschließlich auf Produkte geplant und gebucht, welche als
Gemeinkostenträger definiert sind. Da sich in den o. g. Produktbereichen keine
Gemeinkostenträger befinden, werden dort auch keine Personalaufwendungen
dargestellt. Seit dem 01.01.2012 erfolgt eine differenziertere
Personalkostenverteilung und damit die Bebuchung auch von Produkten, welche
keine Gemeinkostenträger darstellen. Eine entsprechend detaillierte Planung der
Personalaufwendungen erfolgt mit der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes.