Beschluss:
Der Kreistag wählt zur Bildung oder Ergänzung des im Betreff genannten Organs:
- 1 stv. Mitglied
Vorschlagsberechtigung:
- Kreistag
Voraussetzungen:
- gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter des Landkreises
- Bedienstete des Landkreises
Dauer der Wahlzeit:
- bis zum 31.3.2016
Rechtsgrundlage:
- § 14 der Verbandssatzung
Wahlvorschläge:
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Mitglieder |
stv. Mitglieder |
1. |
Erste
Kreisbeigeordnete Lück |
Crößmann-Scharf,
Anja |