Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wird gemäß § 114 d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach § 114 a Abs. 3 HGO erfolgt die Festsetzung für 2 Haushaltsjahre.

 

Der Entwurf beinhaltet:

 

Für 2012:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 336.691.760 Euro und Aufwendungen von 374.681.745 Euro (Fehlbetrag: 37.989.985 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von -28.502.985 Euro, aus Investitionstätigkeit von -5.642.310 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -5.194.160 Euro (Finanzmittelfehlbedarf insgesamt:                           -39.339.455 Euro),

c)      die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 6.523.435 Euro,

d)      Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.295.000 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 130.000.000 Euro,

f)        die Festsetzung der Kreisumlage auf 37,81 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 19,29 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

Für 2013:

 

h)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 347.915.025 Euro und Aufwendungen von 385.567.175 Euro (Fehlbetrag: 37.652.150 Euro),

i)        den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von -27.381.170 Euro, aus Investitionstätigkeit von -2.988.400 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -7.311.670 Euro (Finanzmittelfehlbedarf insgesamt:                       -37.681.240 Euro),

j)        die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 3.869.525 Euro,

k)      Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 100.000 Euro,

l)        den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 160.000.000 Euro,

m)    die Festsetzung der Kreisumlage auf 37,83 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 19,77 % der Kreisumlagegrundlagen,

n)      den Stellenplan.

 

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2011 - 2015 wird gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2011 - 2015 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Unterrichtung vorgelegt.