Nachtrag: 20.06.2011

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Anspruchsberechtigten im Landkreises Darmstadt-Dieburg, deren Kinder auf Grundlage des SGB II, SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetztes einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, werden umgehend mit einem Anschreiben über ihre Rechtsansprüche informiert.