Landrat Schellhaas teilt mit,
dass der Regierungspräsident die Wirtschaftspläne 2011 der Sondervermögen mit Verfügung vom 08.04.2011 mit Auflagen genehmigt hat.
Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.