Beschluss:

 

  1. Der Einrichtung eines sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums an der Steinrehschule, Schule für Lernhilfe in Mühltal, OT Nieder-Ramstadt zum Schuljahr 2011/2012 wird zugestimmt.

Die erforderlichen Mittel der Personalkosten stehen im Haushaltsplan des Jahres 2011 auf dem Produkt 1.03.05.99 unter den Sachkonten 6200000, 6400000 und 6470000 haushaltsrechtlich zur Verfügung.

Die erforderlichen Mittel der Sachkosten im Ergebnis- und Finanzhaushalt werden gemäß § 114 HGO außerplanmäßig auf dem Produkt 1.03.05.07.01 und der Investitionsmaßnahme 5.300060.500 zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen der Schulumlage im Wirtschaftsjahr 2011.

 

  1. Der Entwurf des Schulentwicklungsplans erhält folgende Ergänzungen:

 

Qualitativer Teil

Rubrik

Sonderpädagogische Förderung

Förderschulen

S. 89, Abs. 2

„Zum Schuljahr 2011/2012 wird beim Hessischen Kultusministerium die Einrichtung eines sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum an der Steinrehschule, Schule für Lernhilfe in Mühltal, OT Nieder-Ramstadt beantragt.“

 

Rubrik

Zusammenfassung der Schulorganisatorischen Änderungen Teil A und C

Schulorganisatorische Änderungen im Schulentwicklung Teil C

S. 103

„5. Steinrehschule, Schule für Lernhilfe in Mühltal: Zum Schuljahr 2011/2012 wird an der Steinrehschule, Schule für Lernhilfe ein sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum eingerichtet.

 

Quantitativer Teil

Entwicklung der Schulorganisation nach § 146 HSchG

            S 115, 2 Satz

 „Zum Schuljahr 2011/2012 wird an der Schule ein sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum eingerichtet.“

 

  1. Die Genehmigung ist beim Hessischen Kultusministerium einzuholen.