Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FW-PP-Fraktion:

 

1.      Wie bewertet der Kreisausschuss die Möglichkeiten, die derzeitige Vorgehensweise bei der Weitergabe der Daten der Bürger vom bisherigen Widerspruch gegen die Datenweitergabe (opt-out) zur expliziten Zustimmung (opt-in) umzustellen?

 

Die angesprochene Umstellung bezieht sich auf § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Gesetz ist gemäß § 1 BDSG nicht auf die Kreisverwaltung anwendbar.
Mangels Zuständigkeit und Betroffenheit kann seitens des Kreisausschusses daher keine Bewertung abgegeben werden.