Sitzung: 20.06.2011 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der FW-PP-Fraktion:
1.
Wie
bewertet der Kreisausschuss die Möglichkeiten, die derzeitige Vorgehensweise
bei der Weitergabe der Daten der Bürger vom bisherigen Widerspruch gegen die
Datenweitergabe (opt-out) zur expliziten Zustimmung (opt-in) umzustellen?
Die
angesprochene Umstellung bezieht sich auf § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Das Gesetz ist gemäß § 1 BDSG nicht auf die Kreisverwaltung anwendbar.
Mangels Zuständigkeit und Betroffenheit kann seitens des Kreisausschusses daher
keine Bewertung abgegeben werden.