Beschluss: erledigt

Beschlussvorschlag:

 

Gem. § 28 GemHVO  in Verbindung mit § 114 s HGO ist der Jahresabschluss innerhalb von

4 Monaten vorzulegen, d.h. bis Ende April.

 

Wir beantragen den zusammengefassten, ungeprüften Jahrsabschluss 2010 in der nächsten Kreistagsitzung vorzulegen.