Beschlussvorschlag:
Gem. § 28 GemHVO in Verbindung mit § 114 s HGO ist der Jahresabschluss innerhalb von
4 Monaten vorzulegen, d.h. bis Ende April.
Wir beantragen den zusammengefassten, ungeprüften Jahrsabschluss 2010 in der nächsten Kreistagsitzung vorzulegen.