Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

teilt mit, dass Hauptabteilungsleiter Weber und der Leiter der Jugendgerichtshilfe des Landkreises, Herr Schreiner, an einer Präsentation des o. g. Projektes am 25.11.2010 im Hessischen Sozialministerium teilnahmen.

 

Im Ergebnis können Städte und Landkreise, unabhängig von ihrer Größe und gegebenen sozialräumlichen Komponenten, drei Jahre lang jährlich 7.500,-- € aus diesem Projekt erhalten.

 

Sie übergibt Kopien des Entwurfs der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Projekts HaLT sowie die Anlagen 1 und 3 zu dieser Rahmenvereinbarung.

 

Aus diesen Unterlagen sei zu entnehmen, dass Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist, dass der Landkreis ein differenziertes Programm zur Durchführung proaktiver Maßnahmen, versehen mit entsprechenden Beschlüssen des Kreistages, vorlegen muss. Es sei der Einsatz von Eigenmitteln und die Bereitstellung entsprechender personeller Ressourcen erforderlich.

 

Ziffer 6 der Anlage 3 benennt des Weiteren, dass alle durchzuführenden Maßnahmen im proaktiven Bereich auf die beschlossene HaLT-Strategie zurückzuführen sein müssen.

 

Durch die Fachkräfte des Jugendamtes wurde vorgetragen, dass der durch den Landkreis zu betreibende Aufwand und die Verpflichtungen, die einzugehen sind, in keinem Verhältnis stehen zu den erwarteten 7.500,-- €. Der Landkreis habe sich auch bereits in der Vergangenheit intensiv darum bemüht, dem Alkoholmissbrauch junger Menschen entgegen zu wirken und aufzuklären. Frau Lück verweist auf das aktuelle Programm 2011-2012 der Kinder- und Jugendförderung, sowie die gemeinsam mit der Polizei entwickelte Initiative zum Jugendschutz „Ich feier’ mit!“.

 

Aus den vorgenannten Gründen habe sie davon abgesehen, eine Vorlage für den Kreisausschuss zu erstellen, die den Beitritt des Landkreises Darmstadt-Dieburg zum Projekt „HaLT“ vorsieht.

 

Vor- und Nachteile dieses Projektes waren auch Gegenstand einer intensiven Erörterung mit den Spitzen der Ortsliga der freien Wohlfahrtspflege am 10.03.2011. Die Argumentation aus der Verwaltung des Jugendamtes wurde von den Leitungskräften der Verbände nachvollzogen. Einvernehmen bestand auch, dass das Problem sich ins Koma trinkender Jugendlicher in der hiesigen Region nicht so manifest ist wie in Mittel- und Nordhessen.

 

Als für die Verbände interessant wurde die Tatsache bezeichnet, dass deren Beratungsstellen Leistungen im Sinne von § 3 (Reaktiver Baustein) der Rahmenvereinbarung erbringen und dann auch mit den Krankenkassen abrechnen können. Dieser Baustein ist allerdings isoliert nicht „einzukaufen“. Letztendlich könne aber auch keine Familie dazu gezwungen werden, intensive Beratungsleistungen im Sinne des HaLT-Projektes tatsächlich zuzulassen.

 

Sie habe zugesagt, mit den im Landkreis Darmstadt-Dieburg gelegenen Kliniken Kontakt aufzunehmen, um ein qualifiziertes Vorgehen, also zumindest die Leistung eines intensiven Gespräches durch Ärzte den Sozialen Dienst oder Fachkräfte der Kliniken, sicherzustellen.