Nachtrag: 31.05.2011

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

1. Gemäß der mit dem Land Hessen bestehenden Vereinbarung zur Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen auf das Land Hessen wird dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt (ASV) der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „K 108 Ausbau der OD Langstadt“ erteilt.

 

Die erforderlichen Mittel betragen 12.192,80 €. Sie stehen im Haushaltsplan auf dem Produkt 1.12.01.01 unter der Maßnahme „Planungskosten Kreisstraßen“ haushaltsrechtlich zur Verfügung.

 

2. Dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung der Maßnahme mit der Stadt Babenhausen und dem ASV wird zugestimmt.

 

Die erforderlichen Mittel betragen 63.000 €. Sie stehen in Höhe von 32.328 € im Haushaltsplan auf dem Produkt 1.12.01.01 unter der Maßnahme „K 108, K 182, K 183 Umbau Bahnübergänge“ in Form eines Haushaltsausgaberestes haushaltsrechtlich zur Verfügung. Die restlichen Mittel werden gem. 114g HGO auf dem Produkt 1.12.01.01 unter der gleichen Maßnahme überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben auf dem Produkt 1.12.01.01 und der Maßnahme „K 116 OD Nieder-Klingen“..