Sitzung: 16.05.2011 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der FDP-Fraktion:
Auf
das angebotene Bildungs- und Teilhabepaket wird durch die Presse, Beratungen
der Mitarbeiter, Flyer und Poster aufmerksam gemacht.
Zum
01.05.2011 hat das Sachgebiet für Bildung- und Teilhabe-Leistungen die Arbeit
aufgenommen. Dieses wird durch Informationsveranstaltungen für die Sozialämter
und die weiteren zuständigen Mitarbeiter der Kommunen die Informationsdichte
weiter erhöhen und ein Netzwerk mit den Vereinen, Schulen und den weiteren
involvierten Stellen aufbauen.
- An
welchen Schulen, Kitas und Horten kann das ohne Nachweis erhältliche warme
Mittagessen nicht angeboten werden?
An
den 81 Schulen werden, sofern nicht schon im Rahmen von Ganztagsangeboten (PÄM,
Familienfreundliche Schule, Betreuende Grundschule) vorhanden, durch den
Schulträger bei Bedarfsmeldung der Schule die entsprechenden baulichen
Voraussetzungen zur Mittagsverpflegung (z.B. Ausgabeküche, Essensbereich)
umgehend geschaffen.
- Wie
wurde darüber aufgeklärt, dass Hartz-IV-Haushalte sowie Wohngeldempfänger
rückwirkend ab 1. Januar 2011 bei der KfB 26 €/Monat beantragen
können und gegen Vorlage von Quittungen zusätzlich jeweils 10 E/Monat
für z.B. eine Anmeldung in einem Sportverein angefordert werden können?
Die
Einführung des Bildungspakets wurde über die Medien stark publiziert und auf
die Pauschale für die Monate Januar bis April aufmerksam gemacht. Über
Presseartikel und der schriftlichen Information der Gemeinden wurde auf die
Anträge ebenfalls aufmerksam gemacht. Die Gemeinden und die Mitarbeiter der
Kreisagentur geben die Anträge auf das Bildungs- und Teilhabepaket zu allen
Erst- und Folgeanträgen aus. Zudem steht der Antrag auf der Homepage des
Landkreises zum Download zur Verfügung.
Nach
aktuellen Informationen wird der Bundestag noch im Mai die Verlängerung der
Übergangsfrist vom 30.04.11 auf den 30.06.11 beschließen. Anträge die in der
Zeit nach dem 01.05.11 eingehen werden daher für die zurückliegende Zeit bis
01.01.11 nicht abgelehnt, sondern hinsichtlich der Entscheidung über diesen
Zeitraum bis zur Beschlussfassung zunächst zurückgestellt.
- In
welchen Kommunen hat es Anlaufschwierigkeiten bei der Anwendung der o.g.
Regelungen gegeben?
Hierzu
liegen der Kreisagentur keine Informationen vor.
- Wie viele Anträge sind in den Kommunen bisher gestellt worden und wie viele Familien sind tatsächlich berechtigt?
Mit
Stand vom 04.05.11 liegen bei den Kommunen und in der Kreisagentur selbst, 241
Anträge vor.
Wie viele Antragsteller hiervon auch leistungsberechtigt
sind, kann nicht beantwortet werden.
Im SGB II-Bereich wird von 5.900 leistungsberechtigten
Kindern ausgegangen. In den Bereichen des Wohngeldes und Kinderzuschlags wird
mit ca. 1.600 leistungsberechtigten Kindern gerechnet.