Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FDP-Fraktion:

 

  1. Welche Möglichkeit sieht der KA, um Hartz-IV-Familien auf die Möglichkeiten hinzuweisen, dass ihre Kinder über die Landkreiskommunen das von der Bundesregierung angebotene „Bildungspaket“ abrufen können?

Auf das angebotene Bildungs- und Teilhabepaket wird durch die Presse, Beratungen der Mitarbeiter, Flyer und Poster aufmerksam gemacht.

Zum 01.05.2011 hat das Sachgebiet für Bildung- und Teilhabe-Leistungen die Arbeit aufgenommen. Dieses wird durch Informationsveranstaltungen für die Sozialämter und die weiteren zuständigen Mitarbeiter der Kommunen die Informationsdichte weiter erhöhen und ein Netzwerk mit den Vereinen, Schulen und den weiteren involvierten Stellen aufbauen.

 

  1. An welchen Schulen, Kitas und Horten kann das ohne Nachweis erhältliche warme Mittagessen nicht angeboten werden?

An den 81 Schulen werden, sofern nicht schon im Rahmen von Ganztagsangeboten (PÄM, Familienfreundliche Schule, Betreuende Grundschule) vorhanden, durch den Schulträger bei Bedarfsmeldung der Schule die entsprechenden baulichen Voraussetzungen zur Mittagsverpflegung (z.B. Ausgabeküche, Essensbereich) umgehend geschaffen.

 

  1. Wie wurde darüber aufgeklärt, dass Hartz-IV-Haushalte sowie Wohngeldempfänger rückwirkend ab 1. Januar 2011 bei der KfB 26 €/Monat beantragen können und gegen Vorlage von Quittungen zusätzlich jeweils 10 E/Monat für z.B. eine Anmeldung in einem Sportverein angefordert werden können?

Die Einführung des Bildungspakets wurde über die Medien stark publiziert und auf die Pauschale für die Monate Januar bis April aufmerksam gemacht. Über Presseartikel und der schriftlichen Information der Gemeinden wurde auf die Anträge ebenfalls aufmerksam gemacht. Die Gemeinden und die Mitarbeiter der Kreisagentur geben die Anträge auf das Bildungs- und Teilhabepaket zu allen Erst- und Folgeanträgen aus. Zudem steht der Antrag auf der Homepage des Landkreises zum Download zur Verfügung.

Nach aktuellen Informationen wird der Bundestag noch im Mai die Verlängerung der Übergangsfrist vom 30.04.11 auf den 30.06.11 beschließen. Anträge die in der Zeit nach dem 01.05.11 eingehen werden daher für die zurückliegende Zeit bis 01.01.11 nicht abgelehnt, sondern hinsichtlich der Entscheidung über diesen Zeitraum bis zur Beschlussfassung zunächst zurückgestellt.

 

  1. In welchen Kommunen hat es Anlaufschwierigkeiten bei der Anwendung der o.g. Regelungen gegeben?

Hierzu liegen der Kreisagentur keine Informationen vor.

 

  1. Wie viele Anträge sind in den Kommunen bisher gestellt worden und wie viele Familien sind tatsächlich berechtigt?

 

Mit Stand vom 04.05.11 liegen bei den Kommunen und in der Kreisagentur selbst, 241 Anträge vor.

Wie viele Antragsteller hiervon auch leistungsberechtigt sind, kann nicht beantwortet werden.

Im SGB II-Bereich wird von 5.900 leistungsberechtigten Kindern ausgegangen. In den Bereichen des Wohngeldes und Kinderzuschlags wird mit ca. 1.600 leistungsberechtigten Kindern gerechnet.