Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreistag wählt zur Bildung oder Ergänzung des im Betreff genannten Organs:

 

  • 1 Mitglied
  • 1 stv. Mitglied

 

Vorschlagsberechtigung:

  • Kreistag

 

Voraussetzungen:

  • passives Wahlrecht
  • Beschäftigte der Krankenhausträger des Versorgungsgebietes oder Mitglieder ihrer Organe sind nicht wählbar.

 

Dauer der Wahlzeit:

  • 1.4.2011 – 31.3.2016

 

Rechtsgrundlage:

  • § 7 Hess. Krankenhausgesetz

 

Wahlvorschläge:

 

 

Mitglieder

stv. Mitglieder

1.

Middel, Robert

Weber, Gisela