Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt folgende Sonderregelung in der Hauptabteilung VII (KfB) für:

Alleinerziehende Und Schwangere erhalten ab 01.04.2011 bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft (KdU) ein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Person gewährt.