Nachtrag: 09.02.2011

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderungssatzung wird wie folgt beschlossen:

 

Satzung

 

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für

die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Dieburg

(Rettungsdienstgebührensatzung Dieburg)

 

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 183), des § 9 Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 16. Dezember 2010 (GVBl. I S. 646) und § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am … die nachstehende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„Es werden für jeden erteilten Einsatz- oder Fahrauftrag 47,82 € erhoben“.

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt rückwirkend ab 1.1.2011 in Kraft..