Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Zur Errichtung eines Ärztehauses wird ein Teilgrundstück auf dem Krankenhausgelände, in der Skizze als Baufeld 2 ausgewiesen, mit einer Gesamtfläche von 1.920 m² an einen privaten Investor veräußert. Der Verkauf des Grundstückes erfolgt zum Marktwert, der durch einen Sachverständigen ermittelt wird.

 

Der Bau eines Ärztehauses wird rechtlich durch Verträge sichergestellt, so dass die Verwendung des Grundstücks zu anderen Zwecken ausgeschlossen ist. Der Landkreis räumt sich eine Wettbewerbsklausel sowie ein Vetorecht als Mieter im Ärztehaus vertraglich ein. Möglichen Risiken aus einer Zusammenarbeit mit einem privaten Investor können hierdurch entgegengewirkt werden.

 

Die Einzelheiten der Umsetzung zur weiteren Beschlussfassung werden vorgelegt.