Beschluss:
- Der Errichtung eines Ärztehauses durch einen privaten Investor auf dem als "Baufeld 2" bezeichneten Teilgrundstück an der Kreisklinik Groß-Umstadt wird zugestimmt.
- Der Verkauf des Teilgrundstücks mit einer Gesamtfläche von 1.920 m² erfolgt zum gutachterlich ermittelten Marktwert.
- ertraglich ist sicherzustellen, dass die Verwendung des Grundstücks zu anderen Zwecken ausgeschlossen ist und eine Wettbewerbsklausel sowie ein Vetorecht des Kreises als Mieter im Ärztehaus festgeschrieben werden.
- Die weiteren Umsetzungsschritte sind dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.