Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:

 

Der Landkreis ist zusammen mit 8 kreisangehörigen Gemeinden und Städten Anteilseigner des Senioverbandes.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Anfrage:

 

Seitens der Stadt Groß-Umstadt sind  die Stadtverordneten Horst Schneberger (SPD) und Klaus Scheuermann (bisher CDU, jetzt BVG)  Mitglieder der Verbandsversammlung des Senio-Verbandes.

 

Herr Schneberger ist für den Neubau des Pflegeheimes in Groß-Umstadt als Koordinator zwischen der Stadt und dem Senioverband eingesetzt.

 

Herr Schneberger erhält hierfür ein Entgelt von 400 €  und gilt somit als geringfügig Beschäftigter.

 

Laut einem Zeitungsbericht im „Darmstädter Echo“ vom 15.1.2011

ist Herr Schneberger bei der Gersprenz gGmbH beschäftigt;  nach Abschluss der Bauarbeiten –Neubau Pflegeheim in Groß-Umstadt-  will Gersprenz-Geschäftsführer Keiber  „diese entstandenen Kosten dann dem Senio-Verband in Rechnung stellen.“

 

Nach Rücksprache der Pressestelle des Landkreises mit der Kreis-Kommunalaufsicht liegt bei Herrn Schneberger, der, wie oben erwähnt, zugleich Mitglied der Verbandsversammlung des Senio-Verbandes ist,  kein Widerstreit der Interessen vor.  (Zitatende Darmstädter Echo)

 

Wir, die Fraktion  DIE LINKE./DKP,  möchten konkret wissen, welche Begründung  die Kommunalaufsicht beim Landkreis zu dieser Auffassung (kein Widerstreit der Interessen) angibt.

 

 

 

Wir bitten um Klärung des Sachverhaltes  und werden ggf. die übergeordnete Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium mit der Überprüfung der Fakten beauftragen.

 

Der Pressestelle lag keine Anfrage von Medien zu einem Widerstreit der Interessen von Herrn Schneberger im Bezug auf seine Tätigkeit bei der Gersprenz gGmbH vor. Eine Auskunft ist durch die Kommunalaufsicht und die Pressestelle dazu nicht erfolgt.

 

Eine Presseanfrage, ob Herr Schneberger aufgrund seiner Tätigkeit beim Senio-Verband Stadtverordneter in Groß-Umstadt sein kann, wurde von der Pressestelle nach Rückfrage bei der Kommunalaufsicht dahingehend beantwortet, dass die Zuständigkeit zur Klärung dieser Frage beim Wahlleiter der Stadt Groß-Umstadt liegt. Weitere Anfragen zu diesem Thema lagen nicht vor.