Nachtrag: 19.10.2010

Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück teilt mit, dass die Verwaltung des Jugendamtes (Abteilung Familienförderung) mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in intensive Gespräche eintritt mit dem Ziel sicher zu stellen, dass diese Sorge dafür tragen, dass die gegebenen Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuungsplätze für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt (§ 24 SGB VIII in der Fassung vom 01.08.2013) einlöst werden können.