Anfrage der FDP-Fraktion:
- Hat sich seit der FDP-Anfrage vom 5.06.2009 ein neuer Sachstand hinsichtlich Absprache mit dem Eigentümer des Wambolt-Schlosses ergeben? (damalige KA-Antwort: Die Kommunikation mit dem Eigentümer … gestaltet sich schwierig … ein Gespräch hat daher bisher nicht stattgefunden.)?
Das Objekt
„Schloss Wambolt“ wird regelmäßig durch die Untere Denkmalschutzbehörde
im Rahmen
anderer Ortsbesichtigungen in Groß-Umstadt in Augenschein genommen. Mit dem Architekten des Eigentümers hat
eine Objektbegehung stattgefunden, auf deren Basis eine Zusammenstellung der durchzuführenden
Sicherungsmaßnahmen erfolgt ist. Darauf aufbauend
soll durch den Eigentümer dargestellt werden, in welcher zeitlichen Abfolge die Sicherungsmaßnahmen erfolgen sollen.
Aktuell sind vor allem die fehlenden Firstziegel
am Dach zu ersetzen um eine Schädigung des Dachstuhls in diesem Bereich zu verhindern.
- Ergeben sich aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde neue Erkenntnisse hinsichtlich der Vermeidung einer Gefährdung des Kulturdenkmals?
Die Untere
Denkmalschutzbehörde wird im Dialog mit dem Eigentümer die weiteren zwingend notwendigen
Sicherungsmaßanhmen, die zum Erhalt des Kulturdenkmals abstimmen. Falls diese nicht umgesetzt werden, müssten diese
ggf. im Wege der Ersatzvornahme
durchgeführt werden.
- Liegt eine Stellungnahme der Max-Planck-Schule hinsichtlich der Nutzungswünsche von Räumlichkeiten im Wambolt’schen Schloss vor? (Ausweislich des Schulentwicklungsplans sind zur Deckung des Unterrichtsbedarfs weitere Anmietungen oder Zubau erforderlich).
Ein
Konzept zur Nutzung des Wambolt´schen Schlosses durch das Max-Planck- Gymnasium wurde bereits im Januar 2008
vorgelegt.
Der vorgelegte Konzeptvorschlag zur
Erweiterung der Max-Planck-Schule in die Räumlichkeiten des Wambodt´schen
Schlosses kann jedoch aus denkmalfachlicher Sicht nicht überzeugen. Die
historische Raumstruktur ist für schulische Zwecke oder Klassenräume
ungeeignet.
Im Nordflügel (dem zusammen mit dem
Westflügel ältesten Teil) liegen ein offenes Treppenhaus sowie drei mit
Deckenstuck versehene Einzelräume, wobei jeweils der in der Nordostecke
befindliche Raum gefangen ist. Im Erdgeschoss des Westflügels sind neben
untergeordneten Räumen zwei kleine Säle angeordnet, die jedoch Durchgangszimmer
sind. Im Obergeschoss erschließt zwar ein hofseitiger Flur die westlich
orientierten Räume, diese können jedoch nicht
für Klassen, sondern bestenfalls für kleine Lerngruppen genutzt werden.
Der Südflügel wird von einem
großzügigen, abgeschlossenen Treppenhaus
erschlossen, der im EG und OG westlich orientierte Raum kann unter Umständen
den Anforderungen an einen Klassenraum genügen. Die in östlicher Richtung
anschließenden Räume in beiden Etagen werden zwar auch durch einen Flur
erschlossen, dieser ist jedoch eindeutig eine spätere Zutat und es wäre
denkmalpflegerisches Ziel, die jeweils drei Räume durch eine Enfilade
miteinander zu verbinden.
Weiterhin wären erhebliche
Investitionen für die Dach-, Sandstein- und Fassadensanierung erforderlich. Der
Zustand der Fenster kann derzeit ohne nähere Untersuchungen nicht beurteilt
werden. Bei all diesen Überlegungen ist die Frage nach brandschutztechnischen
Erfordernissen noch nicht gestellt.
Aus wirtschaftlicher Sicht wurde
daher ein Ankauf durch den Schulträger nicht weiter verfolgt.