Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FDP-Fraktion:

 

  1. Hat sich seit der FDP-Anfrage vom 5.06.2009 ein neuer Sachstand hinsichtlich Absprache mit dem Eigentümer des Wambolt-Schlosses ergeben? (damalige KA-Antwort: Die Kommunikation mit dem Eigentümer … gestaltet sich schwierig … ein Gespräch hat daher bisher nicht stattgefunden.)?

 

      Das Objekt „Schloss Wambolt“ wird regelmäßig durch die Untere Denkmalschutzbehörde

      im Rahmen anderer Ortsbesichtigungen in Groß-Umstadt in Augenschein genommen. Mit             dem Architekten des Eigentümers hat eine Objektbegehung stattgefunden, auf deren Basis             eine Zusammenstellung der durchzuführenden Sicherungsmaßnahmen erfolgt ist. Darauf    aufbauend soll durch den Eigentümer dargestellt werden, in welcher zeitlichen Abfolge     die Sicherungsmaßnahmen erfolgen sollen. Aktuell sind vor allem die fehlenden         Firstziegel am Dach zu ersetzen um eine Schädigung des Dachstuhls in diesem Bereich zu verhindern.

 

  1. Ergeben sich aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde neue Erkenntnisse hinsichtlich der Vermeidung einer Gefährdung des Kulturdenkmals?

 

      Die Untere Denkmalschutzbehörde wird im Dialog mit dem Eigentümer die weiteren         zwingend notwendigen Sicherungsmaßanhmen, die zum Erhalt des Kulturdenkmals         abstimmen. Falls diese nicht umgesetzt werden, müssten diese ggf. im Wege der         Ersatzvornahme durchgeführt werden.

 

  1. Liegt eine Stellungnahme der Max-Planck-Schule hinsichtlich der Nutzungswünsche von Räumlichkeiten im Wambolt’schen Schloss vor? (Ausweislich des Schulentwicklungsplans sind zur Deckung des Unterrichtsbedarfs weitere Anmietungen oder Zubau erforderlich).

 

            Ein Konzept zur Nutzung des Wambolt´schen Schlosses durch das Max-Planck-     Gymnasium wurde bereits im Januar 2008 vorgelegt.

           Der vorgelegte Konzeptvorschlag zur Erweiterung der Max-Planck-Schule in die Räumlichkeiten des Wambodt´schen Schlosses kann jedoch aus denkmalfachlicher Sicht nicht überzeugen. Die historische Raumstruktur ist für schulische Zwecke oder Klassenräume ungeeignet.

           Im Nordflügel (dem zusammen mit dem Westflügel ältesten Teil) liegen ein offenes Treppenhaus sowie drei mit Deckenstuck versehene Einzelräume, wobei jeweils der in der Nordostecke befindliche Raum gefangen ist. Im Erdgeschoss des Westflügels sind neben untergeordneten Räumen zwei kleine Säle angeordnet, die jedoch Durchgangszimmer sind. Im Obergeschoss erschließt zwar ein hofseitiger Flur die westlich orientierten Räume, diese können jedoch nicht  für Klassen, sondern bestenfalls für kleine Lerngruppen genutzt werden.

           Der Südflügel wird von einem großzügigen,  abgeschlossenen Treppenhaus erschlossen, der im EG und OG westlich orientierte Raum kann unter Umständen den Anforderungen an einen Klassenraum genügen. Die in östlicher Richtung anschließenden Räume in beiden Etagen werden zwar auch durch einen Flur erschlossen, dieser ist jedoch eindeutig eine spätere Zutat und es wäre denkmalpflegerisches Ziel, die jeweils drei Räume durch eine Enfilade miteinander zu verbinden.

           Weiterhin wären erhebliche Investitionen für die Dach-, Sandstein- und Fassadensanierung erforderlich. Der Zustand der Fenster kann derzeit ohne nähere Untersuchungen nicht beurteilt werden. Bei all diesen Überlegungen ist die Frage nach brandschutztechnischen Erfordernissen noch nicht gestellt.

           Aus wirtschaftlicher Sicht wurde daher ein Ankauf durch den Schulträger nicht weiter verfolgt.