Beschluss: zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, dass  die Schülerbeförderungskosten weiterführender Bildungseinrichtungen nach der 10.ten Klasse ab 200 € aufwärts vom Landkreis übernommen werden für Schüler/innen, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asybewerberleistungsgesetz erhalten. Diese Verpflichtung soll auch Bestandteil des Schulentwicklungsplanes werden.