Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg verzichtet auf die Weitergabe der Daten von Beschäftigten der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg an die zentrale Speicherstelle (ZSS) für Einkommensdaten im Rahmen des ELENA-Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde.

2.      Der Kreistag Darmstadt- Dieburg setzt sich dafür ein, dass Unternehmen, an denen die Kreisverwaltung Darmstadt- Dieburg beteiligt ist, ebenfalls auf die Übermittlung oben genannter Daten verzichten.

3.      Der Kreistag Darmstadt- Dieburg setzt sich über den deutschen Landkreistag für eine Aufhebung des Elena Verfahrensgesetzes ein.