Landrat Klaus Peter Schellhaas gibt den Schlussbericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes der
138. Vergleichenden Prüfung
„Rechnungsprüfungsämter II“
nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften (ÜPKKG) zur Kenntnis.
Gegenstand der Prüfung war die mit den gesetzlichen Aufgaben eines Rechnungsprüfungsamtes betraute Abteilung Revisonsamt. Schwerpunkte der Prüfung waren
· Tatsächliche formale Behandlung der Prüfung nach § 131 HGO
· Aufbauorganisation
· Ablauforganisation
· Umstellung auf das kaufmännische Rechnungswesen und
· dolose Handlungen.
Im Schlussbericht wird dem Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg zusammenfassend bescheinigt, dass
- kostendeckende Gebühren erhoben werden,
- keine Rückstände bestanden haben,
- eigene Qualitätsstandards bestehen,
- die Vorgehensweise und die Berichterstattung hohen Anforderungen genügt bzw. klar und umfassend erfolgte,
- Stellenbesetzungen am erkannten Bedarf orientiert erfolgten und
- Eröffnungsbilanzprüfungen mit Checklisten vorbereitet wurden.
Weiterentwicklungspotenziale für den Landkreis und die Revisionstätigkeit werden noch in folgenden Bereichen gesehen:
- Ausbau der Risikoorientierung insgesamt, insbesondere auch bei der Prüfungsplanung,
- gezieltes Aufspüren doloser Handlungen bei den Prüfungen,
- Auf- und Ausbau des Prüffelds „Automatisierte Datenverarbeitung im Finanzwesen“.
Zusammenfassend stellt der Prüfbericht als Herausforderung für die Zukunft aller Revisionsämter heraus:
„Aus der Umstellung auf die kaufmännische
Rechnungslegung in Landkreisen und Kommunen ergibt sich ein Wettbewerb von
Prüfungskonzepten. Die Rechnungsprüfungsämter stehen vor der Herausforderung,
sich zu positionieren. Die Bandbreite der Vorgehenswiesen ergibt sich aus dem,
risikoorientierten Prüfungsansatz der Wirtschafprüfer auf der einen Seite oder
Entwicklung eines eigenen, auf die Situation von Kommunen zugeschnittenen und
standardisierten Prüfungskonzept auf der anderen Seite.“
Hinweis: Die Geschäftsstellen der Kreistagsfraktionen
erhalten den Bericht ebenfalls zur Kenntnis.