Beschluss:
I.
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Ø Variablisierungen von Darlehen des Landkreises sind gem. den bereits gefassten Beschlüssen (3491-2010 und 3531-2010) weiterhin umzusetzen. Abschlüsse wurden hier aufgrund gegebener Marktbewegungen bislang nicht getätigt.
II.
Eigenbetrieb KiBiS (Kinder-/Jugendbetreuung und
Bildungsstätten)
Ø Der Zinssatz des variablisierten Darlehen Nr. 552 1000 883 (Restlaufzeit 2025) ist durch einen Payer-Swap analog der Restlaufzeit des Receiver-Swaps (2012) wieder zu fixieren, wenn hierdurch eine Zinseinsparung gesichert werden kann.
III.
Da-Di-Werk, Eigenbetrieb für Gebäude- und
Umweltmanagement
Ø Für das variablisierte Darlehen Nr. 804 453 034 (Restlaufzeit 2026) ist mittels Payer-Swap wieder ein Festzins zu fixieren, wenn hierdurch für die Restlaufzeit des Receiver-Swaps eine Zinseinsparung erreicht werden kann.
Ø Weiterhin sind Variablisierungsmöglichkeiten der Darlehen des Hessischen Investitionsfonds (Abteilung C) zu überprüfen und bei einer möglichen Zinseinsparung von mindestens 20 Basispunkten in der ersten Fixing-Periode umzusetzen. Für bereits beschlossene Variablisierungen ist analog zu verfahren.
Ø
Für die zur verbindlichen Kalkulation der Schulumlage aufgenommenen
Darlehen ist zu überprüfen, ob nach Ende der Zinsbindung aufgrund der aktuellen
Forwardkurve ein Zinssatz unter 3,5 %
für die Restlaufzeit der Darlehen erzielt werden kann. Die Zinssicherungen sind
sodann in Form von Forward-Payer-Swaps abzuschließen.
Analog sind weitere Darlehen des Eigenbetriebes hinsichtlich erforderlicher Zinsanpassungen zu überprüfen und ggf. zu sichern.
Die
Sicherung von niedrigen Zinssätzen für die Zukunft sowie die hieraus
resultierenden Zinseinsparungen ermöglichen einen nachhaltigen finanziellen
Handlungsspielraum.
IV.
Eigenbetrieb Kreiskliniken
Ø Die Entwicklungen der Forward-Zinssätze sind zu beobachten. Insofern für Darlehen, deren Zinsbindungen in den Jahren 2011 – 2014 enden, ein Festsatz von rund 3 - 3,20 % erzielt werden kann, ist eine entsprechende Zinssicherung vorzunehmen.
Allgemein:
Bei unerwarteten
Veränderungen am Markt ist von der Umsetzung der jeweils erörterten derivativen
Finanzinstrumente abzusehen. Über die bei Abschluss erzielten Konditionen wird
in einer separaten Vorlage berichtet.