Nachtrag: 07.06.2010

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas teilt mit,

 

dass der Regierungspräsident die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 mit Verfügung vom 28.05.2010 mit Auflagen genehmigt hat.

 

Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.