Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

a)       Der Erweiterung der Betreuungsangebote an der Gutenbergschule und der Marienschule in Dieburg ab 01.08.2010 wird zugestimmt.

 

b)       Die erforderlichen Mittel werden gemäß § 114 g HGO auf dem Produkt 1.03.09.03 unter den Kontengruppen 6200000, 6400000, 6470000 und 6011000 überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Produkt 1.03.09.03 unter den Kontengruppen 5110000 und 5482000.

 

c)       Die Gebührensatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 12.03.2007 wird wie folgt geändert:

 

Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die

„Betreuenden Grundschulen“

an Schulen im

Landkreis Darmstadt-Dieburg

 

Aufgrund der §§ 5, 16, 17, 30 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2006 (GVBl. I S. 394), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) in der Fassung vom 12.12.2008 (GVBl. I 2009 S. 2) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg in seiner Sitzung am ………... folgende Änderungssatzung beschlossen.

 

Artikel 1

 

§ 2 Abs. 1 Ziffer 1.4. und Ziffer 1.5. erhalten folgende Fassung:

 

1.4.      Gutenbergschule, Dieburg

für die Betreuung von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr                 70,00 €

für die Betreuung von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr                 85,00 €

für die Betreuung von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr               100,00 €

 

1.5.      Marienschule, Dieburg

für die Betreuung von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr                 70,00 €

für die Betreuung von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr                 85,00 €

für die Betreuung von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr               100,00 €

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2010 in Kraft.