Beschluss:
Die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird in nachstehender Fassung beschlossen:
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die
Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.3.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119, 120) in Verbindung mit § 26 a Absatz 4 HKO die nachstehende Satzung beschlossen.
Artikel 1
§ 1 Absatz 1 Buchstabe a) und b) werden wie folgt neu gefasst:
„a) einem jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 2.057,00
Euro,
b) einer jährlichen Aufwendungspauschale für die Fraktion
·
der SPD in
Höhe von 58.717 Euro,
·
der CDU in
Höhe von 57.120 Euro,
·
von Bündnis 90/Die Grünen in Höhe von 28.269 Euro,
·
der FDP in
Höhe von 15.705 Euro,
·
der FW in
Höhe von 9.423 Euro und
· von Die Linke/DKP in Höhe von 6.282 Euro.“
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.