Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird in nachstehender Fassung beschlossen:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.3.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119, 120) in Verbindung mit § 26 a Absatz 4 HKO die nachstehende Satzung beschlossen.

 

Artikel 1

 

§ 1 Absatz 1 Buchstabe a) und b) werden wie folgt neu gefasst:

 

a) einem jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 2.057,00 Euro,

 

b) einer jährlichen Aufwendungspauschale für die Fraktion

 

·        der SPD                                         in Höhe von 58.717 Euro,

·        der CDU                                        in Höhe von 57.120 Euro,

·        von Bündnis 90/Die Grünen          in Höhe von 28.269 Euro,

·        der FDP                                        in Höhe von 15.705 Euro,

·        der FW                                          in Höhe von 9.423 Euro und

·        von Die Linke/DKP                       in Höhe von 6.282 Euro.

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.