Anfrage der FDP-Fraktion:
1. Wie haben sich insgesamt die Sozialausgaben des Landkreises Da-Di in den letzten fünf Jahren (2005-2009) entwickelt?
Die Sozialausgaben (Aufwendungen in den Bereichen Soziales incl. KfB,
Jugendamt und Flüchtlingsamt) haben sich von 2005 bis 2009, wie der Anlage 1 zu
entnehmen ist, entwickelt (vgl. auch die Zusammenstellung im
Konsolidierungsprogramm zum HH 2010/2011).
2. Wie hoch waren in dieser Zeit die Sozialausgaben jeweils prozentual am Gesamthaushalt des Kreises?
Die Antwort ist der zweiten Tabelle aus der Anlage 1 zu entnehmen.
3. Wie hoch waren in dieser Zeit die Ausgaben der KfB am Gesamtbetrag der Sozialausgaben des Landkreises?
Da die Aufwendungen der KfB größtenteils vom Bund zu 100 % erstattet
werden, wurde in der Anlage das Verhältnis der Gesamtsozialaufwendungen zu den
Zuschussbeträgen ermittelt.
4. Wie ist die Personalentwicklung der Sozialverwaltung, unterschieden nach befristet Beschäftigten und fest eingestellten Beschäftigten seit Beginn der KfB?
siehe Anlage
5. Wie hat sich seit Gründung der KfB die Zahl der ALG II-Empfänger in Darmstadt-Dieburg entwickelt?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im
Zeitraum Januar 2005 – Dezember 2009:
BGs |
Januar |
Juli |
Dezember |
2005 |
3.960 |
6.768 |
8.327 |
2006 |
8.345 |
8.217 |
7.869 |
2007 |
7.882 |
7.786 |
7.601 |
2008 |
7.605 |
7.524 |
7.304 |
2009 |
7.359 |
7.680 |
7.703 |
6. In welchen Kreisgemeinden leben jeweils wie viele ALG-II-Empfänger?
Folgende Tabelle zeigt die arbeitslosen ALG II Empfänger in den
jeweiligen Kreisgemeinden
Darmstadt-Dieburg |
5.343 |
|
Alsbach-Hähnlein |
127 |
2% |
Babenhausen, Stadt |
435 |
8% |
Bickenbach |
60 |
1% |
Dieburg, Stadt |
283 |
5% |
Eppertshausen |
84 |
2% |
Erzhausen |
86 |
2% |
Fischbachtal |
32 |
1% |
Griesheim, Stadt |
477 |
9% |
Groß-Bieberau, Stadt |
68 |
1% |
Groß-Umstadt, Stadt |
397 |
7% |
Groß-Zimmern |
392 |
7% |
Messel |
43 |
1% |
Modautal |
52 |
1% |
Mühltal |
128 |
2% |
Münster |
349 |
7% |
Ober-Ramstadt, Stadt |
354 |
7% |
Otzberg |
69 |
1% |
Pfungstadt, Stadt |
554 |
10% |
Reinheim, Stadt |
462 |
9% |
Roßdorf |
220 |
4% |
Schaafheim |
144 |
3% |
Seeheim-Jugenheim |
184 |
3% |
Weiterstadt, Stadt |
345 |
6% |
7. Wie viele hiervon sind Langzeitarbeitslose ALG-II-Bezieher
(>12 Monate ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)?
Anteilig die langzeitarbeitslose ALG II-Bezieher zum
31.12.2005: 44%
31.12.2006: 52%
31.12.2007: 62%
31.12.2008: 55%
31.12.2009: 49%
Es handelt sich
hierbei um ALG II Bezieher, die länger als 12 Monate im Bezug von
SGB-II-Leistungen sind und keiner sozialversicherungspflichtigen
Erwerbstätigkeit nachgehen.
8. Wie viele sind weibliche, wie viele männliche Alleinerziehende?
31.12.2008 Alleinerziehende
weiblich: 1.519
männlich: 78
31.12.2009 Alleinerziehende
weiblich: 1.435
männlich: 79
Bezugsgröße ist
die Anzahl der Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (EhBs)
9. Welche Statistiken werden in der KfB im Bereich des SGB II geführt hinsichtlich
- Altersstruktur
- Ausländer/Migranten
- Schulausbildung (Hauptschulabschluss)
- Berufsausbildung?
Altersstruktur:
31.12.2005 Erwerbsfähige Hilfebedürftige 25-49
Jahre = 61,8 %
unter 25 J. =18,4 %
über 50 J. = 19,8 %
Arbeitslose 25-49
Jahre = 63,5 %
unter 25 J. = 13,5 %
über 50 J. = 23,0 %
31.12.2006 Erwerbsfähige Hilfebedürftige 25-49 Jahre = 62,7 %
unter 25 J. = 18,4 %
über 50 J. = 18,9 %
Arbeitslose 25-49
Jahre = 67,6 %
unter 25 J. = 9,3 %
über 50 J. = 23,1 %
Vermittlungen 25-49
Jahre = 77,9 %
unter 25 J. = 15,9 %
über 50 J. = 6,2 %
31.12.2007 Erwerbsfähige Hilfebedürftige 25-49 Jahre = 59,3 %
unter 25 J.
= 21,3 %
über 50
J. = 19,4 %
Arbeitslose 25-49
Jahre = 68,5 %
unter 25 J. = 7,7 %
über 50 J. = 23,8 %
Vermittlungen 25-49
Jahre = 74,6 %
unter 25 J. = 17,2 %
über 50 J. = 8,2 %
31.12.2008 Erwerbsfähige Hilfebedürftige 25-49 Jahre = 58,9 %
unter 25 J.
= 20,1 %
über 50
J. = 21,0 %
Arbeitslose 25-49
Jahre = 65,9 %
unter 25 J. = 7,6 %
über 50 J. = 26,5 %
Vermittlungen25-49
Jahre = 69,2 %
unter 25 J. = 18,0 %
über 50 J. = 12,8 %
31.12.2009 Erwerbsfähige Hilfebedürftige
25-49 Jahre = 58,4 %
unter 25 J.
= 20,2 %
über
50 J. = 21,4 %
Arbeitslose 25-49
Jahre = 65,0 %
unter 25 J. = 8,0 %
über 50 J. = 27,0 %
Vermittlungen 25-49
Jahre = 77,1 %
unter 25 J. = 12,5 %
über 50 J. = 10,4 %
Ausländer/Migranten:
31.12.2005 Keine Angaben
möglich!
31.12.2006 Keine Angaben
möglich!
31.12.2007 30 % der eHBs
31.12.2008 32 % der eHBs
31.12.2009 32 % der eHBs
Schulbildung
(Hauptschulabschluss):
31.12.2005 Keine Angaben
möglich!
31.12.2006 Keine Angaben
möglich!
31.12.2007 42 % der eHBs
31.12.2008 43 % der eHBs
31.12.2009 34 % der eHBs
Berufsausbildung:
31.12.2005 Keine Angaben
möglich!
31.12.2006 Keine Angaben
möglich!
31.12.2007 19 % der eHBs
31.12.2008 24 % der eHBs
31.12.2009 10 % der eHBs
10. Wie viele Kürzungen von ALG II und in welcher Höhe hat es 2007-2009 pro Jahr gegeben wegen zugewiesener, aber nicht angenommener Arbeit (gem. §§ 31, 32 SGB II)?
2007 im Jahresdurchschnitt 328
Sanktionen
2008 im Jahresdurchschnitt 274
Sanktionen
2009 im Jahresdurchschnitt 218
Sanktionen
Eine Differenzierung der Auswertung hinsichtlich Sanktionen im Falle
nicht aufgenommener Arbeit ist nicht möglich.
11. Wie viele ehemalige Leistungsempfänger haben 2009 ihre Anträge auf Leistungen nach ALG II zurückgezogen, nachdem sie zur aktiven Mitwirkung beim Einstieg oder Wiedereinstieg in das Arbeitsleben aufgefordert wurden?
Keine Auswertung möglich.
12. Wie hoch waren die Ausgaben des Landkreises vor Inkrafttreten des SGB II für spezielle Bedürfnisse von Sozialhilfeempfängern?
Den Begriff „spezielle Bedürfnisse“ gab es
weder im Bundessozialhilfegesetz noch gibt es diesen Begriff im
Sozialgesetzbuch.
Es kann dieser Begriff daher lediglich
dahingehend interpretiert werden, dass damit wohl alle einmaligen
Beihilfen gemeint sind, die vor
Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches bewilligt werden konnten.
Konkret handelt es sich dabei um
Kleiderbeihilfen für Empfänger von Hilfen außerhalb von Einrichtungen,
Beihilfen für Einrichtungsgegenstände, Beihilfen zu besonderen Anlässen wie
Hochzeit, Taufe, Konfirmationen/Kommunionen,
Bestattungen, Schwangerschaft, Beihilfen für Klassenfahrten ,
Erstlingsausstattung, Schulbeihilfen und
sonstige besondere Anlässe.
Bis zum Wegfall des
Bundessozialhilfegesetzes wurden auf den im Haushalt dafür vorgesehenen Auftrag (neu: Produkt/Teilprodukt) neben den
oben erwähnten einmaligen Beihilfen auch noch die Beihilfen/Darlehen für
Kautionen, Maklergebühren verbucht.
Mit Wegfall des Bundessozialhilfegesetzes
wurde nicht nur die Gewährung von einmaligen Beihilfen neu geregelt, manche
„spezielle Bedürfnisse“ wie die Übernahme von Kautionen bzw. Maklergebühren
wurden im Gesetz mit den Unterkunftskosten abschließend neu geregelt.
Alle anderen „speziellen Bedürfnisse“ sind
bis auf die im Sozialgesetzbuch
ausdrücklich zu gewährenden Beihilfen mit dem erhöhten Regelsatz abgedeckt
(Ansparmöglichkeit).
„Spezielle Bedürfnisse“ (einmalige
Beihilfen) in 2004:
Bei
ca. 4500 Bedarfsgemeinschaften wurden in 2004 4.238.943,56 € verausgabt.
Das entspricht pro Bedarfsgemeinschaft einem
jährlichen Beihilfebedarf von ca. 950,-- € und einem monatlichen Beihilfebedarf
von ca. 78,-- € pro Bedarfsgemeinschaft.
Diese Beträge sind mit den aktuell zu
gewährenden Beträgen nach Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches aus oben genannten Gründen nicht
vergleichbar.
13. In wie vielen Fällen musste die KfB 2009 als Beklagte beim Sozialgericht erscheinen?
Da nicht in allen Verfahren der Antragsgegner/Beklagte bei Gericht
"erscheinen" muss, werden die mutmaßlich interessanten Daten zur
Kenntnis gegeben.
Im Jahr 2009 sind 76 Einstweilige Rechtschutzverfahren und 165
Klageverfahren mithin 241 gerichtliche Verfahren nach dem SGB II beim
Sozialgericht anhängig geworden. Das impliziert jedoch nicht, dass in all
diesen Verfahren bereits eine abschließende gerichtliche Entscheidung ergangen
ist, da besonders in Klageverfahren Verfahrenszeiten von 6 bis 12 Monaten
bestehen.
14. Wie viele Verfahren endeten mit Erfolgen oder Teilerfolgen für die Kläger?
Teilerfolg des Antragstellers, Klägers im Einstweiligen
Rechtsschutzverfahren, der Klage (Teilabhilfe, Teilstattgabe)) in 3
Verfahren.
Voller Erfolg im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren, der Klage
(Abhilfe) in 24 Verfahren.
Vollständiges Unterliegen des Antragstellers, Klägers
(Antragsrücknahme, Antragsabweisung, Klagerücknahme, Klageabweisung) in 89
Verfahren.
Damit vollständiges Obsiegen des Landkreises in 89 Verfahren.
15. Gab es – und wenn ja, in wie vielen Fällen – aktenkundig Drohungen von KfB-Besuchern gegenüber Beschäftigten der KfB?
Mit Umzug der Kreisagentur in die Jägertorstraße in freundliche Räume
und helle Wartebereiche hat die Zahl der Bedrohungen abgenommen. Aktenkundig
sind 5 Fälle von Bedrohung zu verzeichnen.
16. Kam es zu Anzeigen gegen Bezieher von ALG II wegen Bedrohungen von KfB-Beschäftigten?
Nein