Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FDP-Fraktion:

 

1.                  Wie haben sich insgesamt die Sozialausgaben des Landkreises Da-Di in den letzten fünf Jahren (2005-2009) entwickelt?

 

Die Sozialausgaben (Aufwendungen in den Bereichen Soziales incl. KfB, Jugendamt und Flüchtlingsamt) haben sich von 2005 bis 2009, wie der Anlage 1 zu entnehmen ist, entwickelt (vgl. auch die Zusammenstellung im Konsolidierungsprogramm zum HH 2010/2011).

 

 

2.         Wie hoch waren in dieser Zeit die Sozialausgaben jeweils prozentual am Gesamthaushalt des Kreises?

 

Die Antwort ist der zweiten Tabelle aus der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

3.         Wie hoch waren in dieser Zeit die Ausgaben der KfB am Gesamtbetrag der Sozialausgaben des Landkreises?

 

Da die Aufwendungen der KfB größtenteils vom Bund zu 100 % erstattet werden, wurde in der Anlage das Verhältnis der Gesamtsozialaufwendungen zu den Zuschussbeträgen ermittelt.

 

 

4.         Wie ist die Personalentwicklung der Sozialverwaltung, unterschieden nach befristet Beschäftigten und fest eingestellten Beschäftigten seit Beginn der KfB?

 

siehe Anlage

 


5.         Wie hat sich seit Gründung der KfB die Zahl der ALG II-Empfänger in Darmstadt-Dieburg entwickelt?

 

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum Januar 2005 – Dezember 2009:

 

BGs

Januar

Juli

Dezember

2005

3.960

6.768

8.327

2006

8.345

8.217

7.869

2007

7.882

7.786

7.601

2008

7.605

7.524

7.304

2009

7.359

7.680

7.703

 

 

6.         In welchen Kreisgemeinden leben jeweils wie viele ALG-II-Empfänger?

 

Folgende Tabelle zeigt die arbeitslosen ALG II Empfänger in den jeweiligen Kreisgemeinden 

 

Darmstadt-Dieburg

5.343

 Alsbach-Hähnlein

127

2%

 Babenhausen, Stadt

435

8%

 Bickenbach

60

1%

 Dieburg, Stadt

283

5%

 Eppertshausen

84

2%

 Erzhausen

86

2%

 Fischbachtal

32

1%

 Griesheim, Stadt

477

9%

 Groß-Bieberau, Stadt

68

1%

 Groß-Umstadt, Stadt

397

7%

 Groß-Zimmern

392

7%

 Messel

43

1%

 Modautal

52

1%

 Mühltal

128

2%

 Münster

349

7%

 Ober-Ramstadt, Stadt

354

7%

 Otzberg

69

1%

 Pfungstadt, Stadt

554

10%

 Reinheim, Stadt

462

9%

 Roßdorf

220

4%

 Schaafheim

144

3%

 Seeheim-Jugenheim

184

3%

 Weiterstadt, Stadt

345

6%

 

 

7.         Wie viele hiervon sind Langzeitarbeitslose ALG-II-Bezieher

(>12 Monate ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)?

 

Anteilig die langzeitarbeitslose ALG II-Bezieher zum

 

31.12.2005: 44%

31.12.2006: 52%

31.12.2007: 62%

31.12.2008: 55%

31.12.2009: 49%

 

Es handelt sich hierbei um ALG II Bezieher, die länger als 12 Monate im Bezug von SGB-II-Leistungen sind und keiner sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen.

 

 

8.         Wie viele sind weibliche, wie viele männliche Alleinerziehende?

 

31.12.2008  Alleinerziehende weiblich: 1.519

                             männlich: 78

31.12.2009  Alleinerziehende weiblich: 1.435

                             männlich: 79

 

Bezugsgröße ist die Anzahl der Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (EhBs)

 

 

9.         Welche Statistiken werden in der KfB im Bereich des SGB II geführt hinsichtlich

- Altersstruktur

- Ausländer/Migranten

- Schulausbildung (Hauptschulabschluss)

- Berufsausbildung?

 

Altersstruktur:

 

31.12.2005      Erwerbsfähige Hilfebedürftige      25-49 Jahre = 61,8 %

                                                                               unter 25 J. =18,4 %

                                                                               über 50 J. = 19,8 %

 

                        Arbeitslose      25-49 Jahre = 63,5 %

                                                unter 25 J. = 13,5 %

                                                über 50 J. = 23,0 %

 

 

31.12.2006  Erwerbsfähige Hilfebedürftige         25-49 Jahre = 62,7 %

                                                                               unter 25 J. = 18,4 %

                                                                               über 50 J. = 18,9 %

 

                        Arbeitslose      25-49 Jahre = 67,6 %

                                                unter 25 J. = 9,3 %

                                                über 50 J. = 23,1 %

 

                        Vermittlungen 25-49 Jahre = 77,9 %

                                                unter 25 J. = 15,9 %

                                                über 50 J. = 6,2 %

 

 

31.12.2007  Erwerbsfähige Hilfebedürftige         25-49 Jahre = 59,3 %

                                                                              unter 25 J. = 21,3 %

                                                                              über 50 J.  = 19,4 %

 

                        Arbeitslose      25-49 Jahre = 68,5 %

                                                unter 25 J. = 7,7 %

                                                über 50 J.  = 23,8 %

 

                        Vermittlungen 25-49 Jahre = 74,6 %

                                                unter 25 J. = 17,2 %

                                                über 50 J.  = 8,2 %

 

 

31.12.2008  Erwerbsfähige Hilfebedürftige         25-49 Jahre = 58,9 %

                                                                              unter 25 J. = 20,1 %

                                                                              über 50 J.  = 21,0 %

 

                        Arbeitslose      25-49 Jahre = 65,9 %

                                                unter 25 J. = 7,6 %

                                                über 50 J.  = 26,5 %

 

                        Vermittlungen25-49 Jahre = 69,2 %

                                                unter 25 J. = 18,0 %

                                                über 50 J.  = 12,8 %

 

 

31.12.2009 Erwerbsfähige Hilfebedürftige          25-49 Jahre = 58,4 %

                                                                              unter 25 J. = 20,2 %

                                                                              über 50 J.  = 21,4 %

 

                        Arbeitslose      25-49 Jahre = 65,0 %

                                                unter 25 J. = 8,0 %

                                                über 50 J.  = 27,0 %

 

                        Vermittlungen 25-49 Jahre = 77,1 %

                                                unter 25 J. = 12,5 %

                                                über 50 J.  = 10,4 %

 

          

Ausländer/Migranten:

 

31.12.2005  Keine Angaben möglich!

31.12.2006  Keine Angaben möglich!

31.12.2007  30 % der eHBs

31.12.2008  32 % der eHBs

31.12.2009  32 % der eHBs

 

Schulbildung (Hauptschulabschluss):

 

31.12.2005  Keine Angaben möglich!

31.12.2006  Keine Angaben möglich!

31.12.2007  42 % der eHBs

31.12.2008  43 % der eHBs

31.12.2009  34 % der eHBs

 

Berufsausbildung:

 

31.12.2005  Keine Angaben möglich!

31.12.2006  Keine Angaben möglich!

31.12.2007  19 % der eHBs

31.12.2008  24 % der eHBs

31.12.2009  10 % der eHBs

 

 

10.       Wie viele Kürzungen von ALG II und in welcher Höhe hat es 2007-2009 pro Jahr gegeben wegen zugewiesener, aber nicht angenommener Arbeit (gem. §§ 31, 32 SGB II)?

 

2007  im Jahresdurchschnitt 328 Sanktionen

2008  im Jahresdurchschnitt 274 Sanktionen

2009  im Jahresdurchschnitt 218 Sanktionen

 

Eine Differenzierung der Auswertung hinsichtlich Sanktionen im Falle nicht aufgenommener Arbeit ist nicht möglich.

 

 

11.       Wie viele ehemalige Leistungsempfänger haben 2009 ihre Anträge auf Leistungen nach ALG II zurückgezogen, nachdem sie zur aktiven Mitwirkung beim Einstieg oder Wiedereinstieg in das Arbeitsleben aufgefordert wurden?

 

Keine Auswertung möglich.

 

 

12.       Wie hoch waren die Ausgaben des Landkreises vor Inkrafttreten des SGB II für spezielle Bedürfnisse von Sozialhilfeempfängern?

 

Den Begriff „spezielle Bedürfnisse“ gab es weder im Bundessozialhilfegesetz noch gibt es diesen Begriff im Sozialgesetzbuch.

 

Es kann dieser Begriff daher lediglich dahingehend interpretiert werden, dass damit wohl alle einmaligen Beihilfen  gemeint sind, die vor Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches bewilligt werden konnten.

 

Konkret handelt es sich dabei um Kleiderbeihilfen für Empfänger von Hilfen außerhalb von Einrichtungen, Beihilfen für Einrichtungsgegenstände, Beihilfen zu besonderen Anlässen wie Hochzeit, Taufe, Konfirmationen/Kommunionen,  Bestattungen, Schwangerschaft, Beihilfen für Klassenfahrten , Erstlingsausstattung, Schulbeihilfen  und sonstige besondere Anlässe.

 

Bis zum Wegfall des Bundessozialhilfegesetzes wurden auf den im Haushalt dafür vorgesehenen  Auftrag (neu: Produkt/Teilprodukt) neben den oben erwähnten einmaligen Beihilfen auch noch die Beihilfen/Darlehen für Kautionen, Maklergebühren verbucht.

 

Mit Wegfall des Bundessozialhilfegesetzes wurde nicht nur die Gewährung von einmaligen Beihilfen neu geregelt, manche „spezielle Bedürfnisse“ wie die Übernahme von Kautionen bzw. Maklergebühren wurden im Gesetz mit den Unterkunftskosten abschließend neu geregelt.

 

Alle anderen „speziellen Bedürfnisse“ sind bis auf die im Sozialgesetzbuch  ausdrücklich zu gewährenden Beihilfen mit dem erhöhten Regelsatz abgedeckt (Ansparmöglichkeit).

 

„Spezielle Bedürfnisse“ (einmalige Beihilfen) in 2004:       

 

Bei ca. 4500 Bedarfsgemeinschaften wurden in 2004     4.238.943,56 €  verausgabt.

 

Das entspricht pro Bedarfsgemeinschaft einem jährlichen Beihilfebedarf von ca. 950,-- € und einem monatlichen Beihilfebedarf von  ca. 78,-- € pro Bedarfsgemeinschaft.

 

Diese Beträge sind mit den aktuell zu gewährenden Beträgen nach Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches  aus oben genannten Gründen nicht vergleichbar.

 

 

 

13.       In wie vielen Fällen musste die KfB 2009 als Beklagte beim Sozialgericht erscheinen?

 

Da nicht in allen Verfahren der Antragsgegner/Beklagte bei Gericht "erscheinen" muss, werden die mutmaßlich interessanten Daten zur Kenntnis gegeben.

 

Im Jahr 2009 sind 76 Einstweilige Rechtschutzverfahren und 165 Klageverfahren mithin 241 gerichtliche Verfahren nach dem SGB II beim Sozialgericht anhängig geworden. Das impliziert jedoch nicht, dass in all diesen Verfahren bereits eine abschließende gerichtliche Entscheidung ergangen ist, da besonders in Klageverfahren Verfahrenszeiten von 6 bis 12 Monaten bestehen.

 

 

14.       Wie viele Verfahren endeten mit Erfolgen oder Teilerfolgen für die Kläger?

 

Teilerfolg des Antragstellers, Klägers im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren, der Klage (Teilabhilfe, Teilstattgabe)) in 3 Verfahren.                                                      

Voller Erfolg im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren, der Klage (Abhilfe) in 24 Verfahren.

 

Vollständiges Unterliegen des Antragstellers, Klägers (Antragsrücknahme, Antragsabweisung, Klagerücknahme, Klageabweisung) in 89 Verfahren.

Damit vollständiges Obsiegen des Landkreises in 89 Verfahren.

 

 

15.       Gab es – und wenn ja, in wie vielen Fällen – aktenkundig Drohungen von KfB-Besuchern gegenüber Beschäftigten der KfB?

 

Mit Umzug der Kreisagentur in die Jägertorstraße in freundliche Räume und helle Wartebereiche hat die Zahl der Bedrohungen abgenommen. Aktenkundig sind 5 Fälle von Bedrohung zu verzeichnen.

 

 

16.              Kam es zu Anzeigen gegen Bezieher von ALG II wegen Bedrohungen von KfB-Beschäftigten?

 

Nein