Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:
Leiharbeit ist für uns alle bei der Bewirtung der Kreistagssitzungen ersichtlich. Selbst die Bundes SPD forderte in einem Thesenpapier den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte. Hierzu fragen wir an:
1. Wie viele Leiharbeiter/innen sind aktuell in welchen Abteilungen in der Kreisverwaltung, Kreisbetrieben und Beteiligungen über 20 % beschäftigt ?
Gegenwärtig werden keine Leiharbeiter beschäftigt.
2. Was sind die Gründe für Beschäftigung von Leiharbeiter/innen , wie der der Bewirtung während der letzten Kreistagsitzungen ?
Leiharbeitnehmer werden nur ausnahmsweise beschäftigt,
z.B. in Krankheitsfällen, in denen eine Vertretung unabdingbar und diese nicht
durch andere geeignete Maßnahmen realisierbar ist oder bei nur gelegentlich
eintretendem Bedarf, der nicht anderweitig abgedeckt werden kann.
Beispielsweise anl. der Bewirtung bei Veranstaltungen.
3. Ist – gemäß Thesenpapier der SPD – innerhalb des Landkreises gewährleistet das diese Leiharbeiter/innen den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten ?
Verträge werden nur mit Verleihern geschlossen, die
Mitglied einer Tarifgemeinschaft sind.
4. Gelten hierzu evtl. zeitliche Beschränkungen – wie z.B. eine gewisse Einarbeitungszeit ?
Nein
5. Wenn ja, wie lange dauert die Einarbeitungszeit hier, ehe die Leiharbeiter/innen den gleichen Loh wie die Stammbeschäftigten erhalten ?
Entfällt
6. Ist bei evtl. Vergabe von Aufträgen an sogenannten Dienstleister gewährleistet, dass geltende Tarifverträge nicht unterlaufen werden ?
Dies ist eine Angelegenheit der jeweiligen
Tarifvertragsparteien
7. Wer und wie überprüft solche Fakten in der Kreisverwaltung ?
Entfällt