Nachtrag: 16.02.2005

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit,

 

dass vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) die Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik für das dritte Quartal bzw. das erste Dreivierteljahr 2004 zur Verfügung gestellt worden sind. Nach den Daten der Kassenstatistik beträgt das kommunale Finanzdefizit nach drei Quartalen 4,9 Mrd. Euro. Die Landkreise weisen ein Finanzierungsdefizit von 664 Mio. Euro auf. Im Gegensatz zur gesamten kommunalen Ebene, die 2003 ein Finanzierungsdefizit von 8,7 Mrd. Euro verzeichnete, hat damit das Finanzierungsdefizit der Landkreise gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Maßgeblich hat dazu die Situation in Hessen beigetragen, wo das Defizit der Landkreise von 70 Mio. Euro in 2003 auf 253 Mio. Euro in 2004 hochschnellt.

 

Das Volumen der aufgenommenen Kassenkredite der Kommunen hat zum Ende des dritten Quartals 2004 mit 19,34 Mrd. Euro einen neuen Höchststand erreicht. Rund 17,98 Mrd. Euro entfallen auf die Kommunen in den alten und 1,34 Mrd. Euro auf die Kommunen in den neuen Bundesländern. Der Kassenkreditbestand der Landkreise erreicht ebenfalls zum Ende des 3. Quartals 2004 mit 2,596 Mrd. Euro einen Höchststand und übertrifft damit bereits den Kassenkreditbestand der Landkreise zum Ende des Jahres 2003 um rund 700 Mio. Euro. Der Kassenkreditbestand der westdeutschen Landkreise beträgt 2,279 Mrd. Euro. Besonders durchschlagend wirkt sich die knappe Verdoppelung der ohnehin schon hohen Kassenkreditbestände der hessischen Landkreise aus. Der Kassenkreditbestand der ostdeutschen Landkreisebene umfasst 316,9 Mio. Euro, wobei knapp die Hälfte auf die Landkreise in Sachsen- Anhalt entfällt.

 

Die kommunalen Steuereinnahmen nahmen in den alten Bundesländern um 9,8 % zu, was allerdings vornehmlich auf den hohen Anstieg der Gewerbesteuer rückführbar ist. Der Zuwachs nimmt sich in den Ländern, die im vergangenen Jahr im ersten Halbjahr eine hohe Zunahme der Gewerbesteuereinnahmen verzeichneten (= Hessen, Schleswig-Holstein, Saarland und Nordrhein-Westfalen), allerdings deutlich geringer aus als im Bundesdurchschnitt. Der Anstieg der Brutto-Gewerbsteuereinnamen zeigt, dass der Anstieg nicht allein mit der Senkung der Gewerbesteuerumlage erklärbar ist. In den neuen Bundesländern nahmen die kommunalen Steuereinnahmen noch deutlicher um 12,26 % zu.

 

Auf der Ausgabenseite weisen die sozialen Leistungen mit 5,8 % die höchste Zuwachsrate auf, wobei der Zuwachs mit 9,6 % auf Landkreisebene höher ausfällt als dies für die gesamte kommunale Ebene der Fall ist. Zu berücksichtigen ist, dass in Thüringen in den ersten beiden Quartalen sich noch die zur Jahresmitte 2003 erfolgte Zuständigkeitsveränderung im Bereich der wesentlichen Hilfen in besonderen Lebenslagen verzerrend auswirkt. Spiegelbildliche Effekte sind bei den Einnahmen (Zuweisungen) zu berücksichtigen. In Nordrhein-Westfalen ist bei der Interpretation der Kreiszahlen zu berücksichtigen, dass nach dem vollständigen Übergang der Hilfe zur Pflege auf die Kreise und kreisfreien Städte diese Leistungen erstmalig auch dort verbucht worden. Die Daten zur Grundsicherung verfestigen schließlich die Vermutung, dass im vergangenen Jahr nicht von allen Kommunen korrekt gebucht wurde. Zudem zeichnet sich ab, dass die Zahlen 2003 durch Anlaufverzögerungen deutlich unterzeichnet waren.

 

Die Ergebnisse der Kassenstatistik belegen, dass die hessischen Landkreise im bundesweiten Vergleich der Landkreise besonders schlecht abschneiden. Der Hessische Landkreistag hat in den letzten Jahren wiederholt in den Gesprächen mit dem hessischen Finanzminister und in seinen Stellungnahmen vor dem Haushaltsausschuss des Hessischen Landtages zur Gestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs auf die strukturelle Unterfinanzierung der hessischen Landkreise hingewiesen und eine entsprechende Korrektur zur Verbesserung ihrer desolaten Finanzsituation gefordert. Sieht man davon ab, dass den Landkreisen die Möglichkeit eröffnet wurde, ab dem 01.08.2005 die Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung zu beteiligen, sind keine weiteren grundlegenden Verbesserungen für die Landkreise erfolgt.

 

Der Hessische Landkreistag wird deshalb nach einem Beschluss seiner Mitgliederversammlung im November vergangenen Jahres nunmehr zur Klärung der Frage, ob das Land zu einer besseren Finanzausstattung verpflichtet werden kann, eine Klage beim hessischen Staatsgerichtshof initiieren. Gleichzeitig wird er die Konnexitätskommission anrufen, die nach § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden dazu eingerichtet wurde, strittige Fragen zur Finanzverteilung zwischen dem Land und seinen Kommunen zu klären.

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.