Nachtrag: 16.02.2005

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek gibt zur Kenntnis:

 

Die Gesellschafterversammlung der aktuell bestehenden Vorbereitungsgesellschaft für Integriertes Verkehrsmanagement hat am 02. Februar 2005 Einigkeit darüber erzielt, dass die Zielgesellschaft nicht durch Neugründung, sondern durch Fortsetzung und Umstrukturierung der bestehenden Vorbereitungsgesellschaft „errichtet“ werden soll. Hierdurch wird der Aufwand für die Liquidation der Vorbereitungsgesellschaft vermieden. Dazu war es erforderlich, dass sich die Gesellschafter darauf verständigen, untereinander Anteile zu übertragen und die Fortsetzung der Vorbereitungsgesellschaft zu erklären sowie die Erhöhung des Stammkapitals zu beschließen und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages. Ziel dieser Maßnahmen ist am Ende eine auf Dauer ausgerichtete Gesellschaft mit dem den Gremien der Gesellschafter zur Beschlussfassung vorgelegten Gesellschaftsvertrag zu erhalten.

 

Die entsprechenden Beschlüsse hat die Gesellschafterversammlung in notariell beurkundeter Sitzung einstimmig gefasst. Die Einstimmigkeit ist in diesem Fall Voraussetzung für die Wirksamkeit.

 

Da neben dem Landkreis Darmstadt-Dieburg auch weitere Gesellschafter zum Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung noch keine Beschlüsse ihrer Gebietskörperschaft vorliegen hatten und dies auch im Vorfeld bei der Planung des Termins bekannt war, sind für die betroffenen Gesellschafter Vertreter ohne Vertretungsmacht in Erscheinung getreten. Der Notar wies alle Erschienen darauf hin, dass die Wirksamkeit der Stimmabgabe und der Erklärungen von Gesellschaftern, die in der Gesellschafterversammlung durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht vertreten waren, von der Erteilung der Genehmigung abhängt und die Anmeldung der gefassten Beschlüsse zum Handelsregister erst erfolgen kann, wenn sämtliche Genehmigungen vorliegen.

 

Die genannten Beschlüsse der Gesellschafterversammlung entfalten also erst Wirkung, wenn alle Gebietskörperschaften entsprechende positive Beschlüsse gefasst haben und somit die Vertreter ohne Vertretungsmacht im Nachhinein bevollmächtigt werden. Diese Gestaltung geht auf ausdrückliche  Empfehlung der von der Gesellschaft beauftragten Rechtsanwälte und Notare zurück.

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.