Nachtrag: 16.02.2005

Beschluss: Kenntnis genommen

Der Kreisausschuss beschließt:

 

Im Hinblick auf die geringen Erfolgsaussichten eines im Wege der Klageerzwingung eventuell noch erreichbaren Strafverfahrens gegen den ehemaligen Geschäftsführer Laux und den damaligen Wirtschaftsprüfer Dächert und dem damit verbundenen Aufwand für den Landkreis Darmstadt-Dieburg wird auf ein Klageerzwingungsverfahren verzichtet.

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.