Der Kreisausschuss beschließt:
Im Hinblick auf die geringen Erfolgsaussichten eines
im Wege der Klageerzwingung eventuell noch erreichbaren Strafverfahrens gegen
den ehemaligen Geschäftsführer Laux und den damaligen Wirtschaftsprüfer Dächert
und dem damit verbundenen Aufwand für den Landkreis Darmstadt-Dieburg wird auf
ein Klageerzwingungsverfahren verzichtet.
Die Fachabteilungen wurden
über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.