Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplan 2010 wird erst beschlossen, wenn darin die Ergebnisse eines als Pflichtanlage zwingend geforderten Haushaltssicherungskonzepts eingearbeitet sind, das inhaltlich § 92 Abs. 4 HGO / 24 Abs. 4 GemHVO-Doppik entspricht.
Der neue HH-Entwurf 2011 ist dann fristgerecht bis zur letzten Kreistagssitzung 2010 einzubringen.