Nachtrag: 16.02.2005

Beschluss: Kenntnis genommen

  1. Landrat Jakoubek gibt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine Klage gegen den ehemaligen Gersprenz Geschäftsführer Laux sowie den ehemaligen Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft Dächert nicht erheben werden. Staatsanwaltschaft Darmstadt und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt begründen dies übereinstimmend zusammenfassend wie folgt:

 

§         Die streitgegenständlichen Bilanzen der Gesellschaft sind unrichtig im Sinne des § 331 HGB (siehe Anlage) vom Geschäftsführer aufgestellt worden.

 

§         Trotz dieser Unrichtigkeiten hat der Wirtschaftsprüfer Dächert den Bilanzen ein uneingeschränktes Testat erteilt.

 

§         Bei diesen Verstößen gegen Bilanzrecht handelt es sich allein deshalb nicht um eine strafbare Bilanzfälschung, weil dem ehemaligen Geschäftsführer Laux und dem damaligen Wirtschaftsprüfer Dächert nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Vielmehr hätten beide im Bezug auf den Inhalt der Bilanzen geirrt. Sie seien also von dem Glauben beseelt gewesen, der Inhalt der Bilanzen sei richtig.

 

  1. Landrat Jakoubek gibt weiterhin zur Kenntnis, dass die vom Landkreis beauftragte Kanzlei Penné und Pabst, Idstein, in diesem Zusammenhang feststellt, dass die Fehler hinsichtlich der Darstellung der streitgegenständlichen Bilanzen

§         ausschließlich zum Nachteil des Kreises (Defizitausgleich) gewesen sind,

§         sich auf einige wenige aber gravierende Pauschalbuchungen beziehen,

§         über einen Zeitraum von zwei Jahren erfolgte und

§         trotz kritischer Nachfragen aufrecht erhalten wurden.

Ein bloßer Irrtum erscheint vor diesem Hintergrund bei dem ehemaligen Geschäftsführer Laux und dem damaligen Wirtschaftsprüfer Dächert äußerst unwahrscheinlich.

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.