Nachtrag: 21.01.2010
Sitzung: 21.01.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3369-2010/DaDi
Fragen der FDP-Fraktion:
Allgemein:
- Welche
Stelle des Haushaltes wurde durch Regierungsbeschlüsse der aktuellen
Bundesregierung beeinflusst, wenn ja, mit welcher Veränderung gegenüber
2009?
Die Beschlüsse der
Bundesregierung aus dem Jahr 2009 werden
erst in den Folgejahren Einfluss nehmen. Die Auswirkungen können derzeit nicht
quantifiziert werden.
- Welche Produkte des Haushaltsplans 2010/11 sind von dem vom Bundestags und Bundesrat verabschiedeten Wachstumsbeschleunigungsgesetz betroffen und in welcher Höhe?
vgl. Antwort zu Frage 1)
- a.) Warum erfolgt die Prüfung der im Haushaltskonsolidierungskonzept (HHKK) vom 17.11.2009 aufgeführten möglichen Einsparmaßnahmen erst 2010 ff., wenn bereits seit Monaten absehbar war, dass der HH 2010 nicht ausgeglichen werden kann und deshalb das am 17.11.09 vorgelegte HHKK zwingend wurde?
Die im Haushaltskonsolidierungskonzept vorgesehenen Maßnahmen sind auf
mittel- und langfristige Wirkungen ausgelegt. Alle kurzfristigen Maßnahmen sind
von der Verwaltung bereits in den vergangenen Jahren umgesetzt worden.
b) Welche der im HHKK aufgeführten möglichen Maßnahmen wurden inzwischen
durch die Fachabteilungen geprüft?
Erst nach der im Kreistag notwendigen Verabschiedung/Beschlussfassung ist
dieses Konzept umzusetzen.
c) In welche Höhe belaufen sich die Einsparergebnisse dieser Prüfungen?
Siehe Antwort zu b und c).
d) Wann werden die übrigen
Prüfungen in 2010 abgeschlossen sein, wie werden die Ergebnisse in den
Doppelhaushalt eingearbeitet?
Siehe Antwort zu 3 a.
- Wie
erklären sich KA und Verwaltung den Widerspruch, dass im HHKK gefordert
wird, dass „die vorgenannten Konsolidierungspotenziale verbindlich
beschlossen und umgesetzt werden müssen“ und der Tatsache, dass im
HH-Planentwurf 2010/11 keine dieser Maßnahmen ihren Niederschlag finden,
selbst dann, wenn eine Prüfung durch Fachabteilungen – wie bei der Kreisumlage
– nicht notwendig ist.
Siehe Antwort zu 3 b.
- Wie
werden – abgesehen vom KfB-Bereich – die Stellenanhebungen und
-ausweitungen begründet?
Die
Stellenanhebungen tragen der Wertigkeit der Dienstposten bzw. Arbeitsplätze
Rechnung.
Die
Stellenausweitungen im Bereich der Verwaltung (4) - ohne KfB - sind
notwendig, damit die zusätzlich vom Kreis wahrzunehmenden Aufgaben
(Innenrevision
KfB -Erstattung Bund-, Verwaltung Jugend und Familie (Tagespflege -
Heranziehung -), Veterinäramt bzw. auf ihn übergegangenen
Aufgaben (Verkehr) ordnungsgemäß erledigt
werden können.
- Warum sind die vor Jahren als Assistentenstellen des Landrats und der Ersten Kreisbeigeordneten eingerichteten Stellen nach Einführung eines dritten Hauptamtlichen Kreisausschussmitglieds nicht gestrichen worden, wo sind sie im Stellenplan wieder zu finden?
Assistentenstellen
stehen für den Bereich der Ersten Kreisbeigeordneten nicht zur Verfügung.
Für
den Bereich L ist eine Stelle (A 12) unter dem Produkt -
Verwaltungssteuerung und -führung ausgewiesen, die aufgrund der aktuellen
Veränderungen
derzeit
noch keiner Abteilung zugeordnet ist (seither Büro EB). Des Weiteren steht beim
gleichen Produkt eine Stelle A 13gD für die Leitung des Büros des weiteren
hauptamtlichen Beigeordneten zur Verfügung.
- Welche Prüfungen sind im Rahmen des vorigen Haushaltssicherungskonzepts durchgeführt worden, welchen Einspareffekt haben sie bewirkt, welche Aufgaben übernimmt die Innenrevision hierbei?
Es wurden alle in den
bisherigen Konsolidierungsprogrammen festgeschriebenen Maßnahmen geprüft und
entsprechend umgesetzt. Die Auswirkungen sind in den jeweils folgenden
HH-Plänen umgesetzt worden.
Die Innenrevision hat keine
Aufgaben in diesem Zusammenhang übernommen.
Stellenplan:
Welche „Beauftragte“ sind beim Landkreis installiert (Seniorenbeauftragte, Frauenbeauftragte usw.)?
Vom Grundsatz her ist
anzumerken, dass "Beauftragte" beim Kreis lediglich die Frauenbeauftragte
(hauptberuflich), der Datenschutzbeauftragte und die Seniorenbeauftragten
(ehrenamtlich) sind. Die Seniorenbeauftragten erhalten gem. § 4 Abs. 2 f) der
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige pro Woche eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 €, wenn sie Aufgaben nach Ziff. 3
des KA-Beschlusses vom 13.1.1998 wahrnehmen.
Sonstige
"Beauftragte" sind nicht berufen.
Herr Amtmann Schäfer ist
Sachbearbeiter im Bereich Kriegsopferfürsorge und Opferentschädigungsgesetz
sowie für Behindertenangelegenheiten und erfüllt gesetzlich vorgegebene
Aufgaben und berät darüber hinaus die Behördenleitung in Angelegenheiten von
Menschen mit Behinderung.
Frau Amtsrätin Hoffmann ist
sachbearbeitend tätig im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Ihr
obliegt unter anderem die Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Hessen
(Berufsgenossenschaft) sowie die Beratung von Bediensteten im Rahmen der
Gesundheitsvorsorge und damit einhergehend die Organisation und Koordination
von Präventionsmaßnahmen.
dazu
- Welche Funktion haben diese Beauftragten?
Mit der Bezeichnung "Beauftragte" gibt
es bei der Kreisverwaltung nur die Frauenbeauftragte nach dem HGlG
- Welche Beauftragten sind aufgrund gesetzlicher Grundlagen beschäftigt?
wie vorstehend erläutert
- Wieviel AK(anteile) machen sie jeweils im Stellenplan aus, welche Beauftragte sind ehrenamtliche Honorarkräfte?
Für
die Frauenbeauftragte steht unter dem Produkt 1.01.01.10 - Frauen und
Chancengleichheit - 1 Planstelle der EG 10 zur Verfügung (Personalaufwand
einschließlich AG-Anteile hierfür ca. 62.700 € p.a.)
Für
die freiwillige Leistung "Beratung von Bediensteten im Rahmen der Gesundheitsvorsorge mit Organisation und
Koordination von Präventionsmaßnahmen steht bei dem Produkt 1.01.01.06 eine
halbe Plansstelle A 12 zur Verfügung (Personalaufwand ca. 31.500 € p.a.)
- Wie werden ihre Aufgaben beschrieben, wie werden sie kontrolliert?
Die
Aufgabenstellung für die Frauenbeauftragte ergibt sich aus dem HGlG. Gem. § 18
HGlG ist sie dabei frei von fachlichen Weisunge.
Die
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nach dem Hessischen Datenschutzgesetz sind
einem Mitarbeiter des Revisionamtes übertragen worden.
Die
Gesundheitsvorsorge besteht schwerpunktmäßig in der Beratung von Bediensteten
sowie der Organisation und Koordination von vorbeugenden Maßnahmen
(Gesundheitskurse, Fachvorträgen usw.). Dies alles in enger Abstimmung mit der
Behörden- und Abteilungsleitung.