Beschluss: Kenntnis genommen

Sehr geehrter Herr Hübner,

 

die Erhaltungslast der Unterführung liegt bei der Stadt Erzhausen. Die Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahnkreuzung durch die Verlängerung eines Bahnsteigzuganges aus 1994 führt aus, dass die Treppenanlagen und Rampen an beiden Seiten, sowie die Fußwegfläche, Wandverkleidung, die Entwässerung und die Beleuchtungsanlage in der Unterführung  in der Erhaltung und im Eigentum der Stadt Erzhausen übergeht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Manfred Walter

Bahnhofsmanagement Frankfurt a.M. (I.SV-MI-FFM-SRM)

 

DB Station&Service AG

Im Hauptbahnhof, 60329 Frankfurt am Main

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