Sitzung: 17.02.2010 Fahrgastbeirat
Beschluss: Kenntnis genommen
Sehr geehrter Herr
Hübner,
die Erhaltungslast
der Unterführung liegt bei der Stadt Erzhausen. Die Vereinbarung über die
Herstellung einer Eisenbahnkreuzung durch die Verlängerung eines
Bahnsteigzuganges aus 1994 führt aus, dass die Treppenanlagen und Rampen an
beiden Seiten, sowie die Fußwegfläche, Wandverkleidung, die Entwässerung und
die Beleuchtungsanlage in der Unterführung
in der Erhaltung und im Eigentum der Stadt Erzhausen übergeht.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Walter
Bahnhofsmanagement Frankfurt a.M. (I.SV-MI-FFM-SRM)
DB Station&Service AG
Im Hauptbahnhof, 60329 Frankfurt am Main
Tel. 0049 069-265-25521, Fax 069-265-25518
Mobil: 0160-97478937