Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird gemäß § 92 Abs. 4 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird gemäß § 92 Abs. 4 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.