Vorsitzender Dr. Lavies gibt ausführliche Erläuterungen zum Wahlverfahren gemäß § 55 (5) HGO, erläutert den vorbereiteten Stimmzettel und stellt nach Durchführung folgendes Ergebnis der geheimen Wahl fest:
Abgegebene Stimmen: |
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71 Stimmen |
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ungültige Stimmen |
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1 Stimmen |
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gültige Stimmen |
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70 Stimmen |
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Es sind entfallen auf |
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a) |
Lück, Rosemarie |
36 Stimmen |
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b) |
Abg. Tesch, Brigitte |
28 Stimmen |
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c) |
NEIN |
6 Stimmen |
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d) |
Enthaltung |
1 Stimmen |
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Vorsitzender Dr. Lavies stellt weiter fest, dass die Bewerberin Frau Rosemarie Lück die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat und damit gewählt ist. Auf seine Frage, erklärt Frau Lück, dass sie die Wahl annimmt.
Beschluss:
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wählt Frau Rosemarie Lück gemäß § 37 a (1) Hess. Landkreisordnung und § 32 Hess. Landkreisordnung in Verbindung mit § 55 (5) Hessische Gemeindeordnung zur hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten.