Nachtrag: 07.12.2009

Beschluss: Kenntnis genommen

Fragen zum Nachtragshaushalt 2009:

 

Vorbericht

 

1.                  Welche freiwilligen Leistungen, die jährlich wiederkehren, sind eingestellt worden?

In den Nachtrag sind keine jährlich wiederkehrenden freiwilligen Leistungen eingestellt worden.

 

2.                  Welche Maßnahmen seitens der Abteilungsleitungen wurden ergriffen, um den Ermessensspielraum für Einsparungen von Pflichtaufgaben zu ergreifen?

Siehe Anlage 1.

 

3.                  Welche Möglichkeiten ergeben sich kostendeckende Gebühren zu erreichen und wo sind sie angepasst worden?

Die Gebühren sind weitestgehend kostendeckend und werden laufend auf ihren Kostendeckungsgrad überwacht. Die Anpassungen werden grundsätzlich vom Kreistag beschlossen!

 

4.                  In welchen Bereichen wurden haushaltswirtschaftliche Sperren ausgesprochen?

Es wurden in 2009 keine haushaltswirtschaftlichen Sperren ausgesprochen.

 

5.                  Wurde die Stellenbesetzungssperre eingehalten?

Die Verfügung des Regierungspräsidenten vom 10.02.2009 zur Haushaltsatzung für das Haushaltjahr 2009 beinhaltet u. a. die Bitte, durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung weiterhin auf eine Personalkostenbegrenzung hinzuwirken. Grundsätzlich wurde eine Wiederbesetzungssperre eingehalten. Für den Bereich der Schulen besteht keine Wiederbesetzungssperre, für den Bereich der Kreisagentur für Beschäftigung hat das Regierungspräsidium mit Verfügung vom 26. Mai 2009 diese aufgehoben.

 

6.                  Warum wurde sie nicht auf die Neubesetzung des 1. KB angewendet?

Dies obliegt der Entscheidung des Kreistages.

 

7.                  Wurden diese Vorgaben auch bei den Sondervermögen eingehalten? Wenn nein, warum nicht und in welchem Umfang wurden diese Vorgaben überschritten?

Die Beantwortung sollte im Zusammenhang mit der Beratung der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe erfolgen, da die Personalverwaltung dort eigenständig geschieht.

 

8.                  Seite 5 3. Abs. Welche Sonderposten wurde aufgelöst?

Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuweisungen im Rahmen des Hess.  Sonderinvestitionsprogramms analog der aus aktivierten Auszahlungen resultierenden Abschreibungen.

 

Gesamthaushalt

           

1.                  Pos 74 - Wie begründet sich der Mehraufwand für sonstige Beschäftigte?

Siehe Teilergebnishaushalt Frage 10.

 

2.                  Pos 84 - Wieso sind die Abschreibungen in dieser Höhe gestiegen?

Siehe Teilergebnishaushalt Frage 2.

 

3.                  Pos 101 bis 105 - Bitte auflisten welche Aufwendungen betroffen sind.

Siehe Einzelerläuterungen in den Teilergebnishaushalten, KOG 67.

 

4.                  Pos 124 - Wieso sind die Abschreibungen so stark angestiegen?

Siehe Teilergebnishaushalt Frage 16.

 

5.                  Pos 150 - Bitte die Erhöhung erläutern.

Siehe Einzelerläuterungen in den Teilergebnishaushalten, KOG 78 sowie Seite 4 des Vorberichtes.

 

Teilergebnishaushalt

 

1.                  Seite 3 Pos 1
Was verbirgt hinter dem Begriff „sonstige betriebliche Erträge“?

„Betriebliche Erträge, die nicht den Kontengruppen 50, 51, 54, 55 zuzuordnen sind.“ (Definition aus dem Kommunalen Verwaltungs-kontenrahmen Hessen; Muster 12 zur GemHVO Doppik). Siehe auch exemplarisch Seite 3 Gesamthaushalt, Ziffern 15 bis 22.

 

2.                  Seite 6 Pos 3
Wie begründet sich die Steigerung?

Aus der aktualisierten Abschreibungssimulation zum Zeitpunkt der Nachtragserstellung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ist-Ausgaben und des Zeitpunktes ihrer Aktivierung.

 

3.                  Seite 7 Erläuterung 4
Wie so wird weiterhin der Begriff Kapitalertragssteuer verwendet, obwohl diese ab 01.01.2009 durch die Abgeltungssteuer ersetzt wurde?

Siehe §§ 43 ff. EStG. Die offizielle Bezeichnung lautet nach vor „Kapitalertragsteuer“.

 

4.                  Seite 17- 20 Pos 1 
Wie hoch ist das Ist Stichtag 30.11.09?

P351-908     2.628.593,28
P351-909        403.982,03
P351-910        192.729,68
P351-911          77.285,16

 

5.                  Seite 21 Pos 1
Warum sinken die Elternbeiträge? Wie haben sich die Anmeldungen und Fallzahlen entwickelt?

Der Planansatz für die Elternbeiträge wurde bei einer Vollbelegung mit 75 Kindern zu einem Monatsbetrag von 650,00 € berechnet.
Aufgrund geringeren Anmeldungen bzw. vorzeitigen Abmeldungen wurde der errechnete Gesamtbetrag nicht erreicht.

 

6.                  Seite 24
Was verbirgt sich hinter den Tageseinrichtungen? Bitte im Vorfeld klären

Unter Tageseinrichtungen verbergen sich Kindertagesstätten, Krippen und Horte, des Weiteren verbirgt sich hinter dem Produkt noch die Tagespflege.

 

7.                  Warum werden bei den Aufwendungen nur die Veränderungen angezeigt und nicht die gleich bleibenden Daten?

Weil es sich um einen Nachtragshaushalt handelt, in dem schon immer nur die Veränderungen gezeigt werden.

 

8.                  Seite 36 Pos 2
Welcher Anteil der Steigerung entfällt auf das Tarifmodel bzw. auf die realen Preissteigerungen?

Die Steigerung entfällt komplett auf reale Preissteigerungen.

 

9.                  Seite 36 Pos 3
Warum sind im Mietobjekt Rheinstraße noch Renovierungskosten angefallen?

Weil dies im Mietvertrag so geregelt war.

 

10.              Seite 37 Pos 3
Bitte den Mehrbetrag eindeutig aufzugliedern. Welche Einsparungen ergeben sich aus der Wiederbesetzungssperre?

Besoldungserhöhung Beamte: linear ca. 200.000 € zzgl. Einmalzahlung 100.000€. Durch die Wiederbesetzungssperre (ca. 98.000 €) bzw. die verzögerte Besetzung von Stellen (ca. 132.000 €) sowie von nicht besetzten Stellenbruchteilen bei befristeten Arbeitszeitreduzierungen von Bediensteten (ca. 100.000 €) und des Wegfalls der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (ca. 400.000 €) konnte zum einen die von Anfang an vorgenommene Kürzung des Personalkostenansatzes um 500.000 € sowie zum anderen die höhere Umlage zur Versorgungskasse (ca. 100.000 €) und die Erhöhung der Beitragssatzes des Sanierungsgeldes zur Zusatzversorgungskasse (ca. 130.000 €) kompensiert werden.

 

11.              Seite 38
Warum wird das Produkt P411-908 als selbstständiges Produkt ausgeworfen und nicht an den jeweilig anfallenden Produkten dargestellt?

Dies ist bereits seit 2003 der Fall auf Grund der vorgenommenen Produktdefinition der Fachabteilungen. Ab 2010 erfolgt ohnehin die Umstellung auf die vorgegebene Produktgliederung der GemHVO.

 

12.              Seite 49 Pos 1
Wie lautet der vollständige Satz der Erläuterung? Woher rührt der gravierende Ertragseinbruch?

Der Einbruch resultiert, wie erläutert, aus der veränderten Abrechnungspraxis des Bundes. Der komplette Satz lautet: „Die Abrechnung der Verwaltungskosten gegenüber dem Bund erfolgt jetzt nicht mehr prozentual aufwandsbezogen sondern pauschaliert anhand von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt mit dem Kunden zu tun haben, ergänzt um eine Sachkosten- und Personalgemeinkostenpauschale.“

 

13.              Seite 49 Pos 6
Woher rührt der zusätzliche Beratungsaufwand?

Der zusätzliche Beratungsaufwand resultiert aus dem Vertrag mit Con_sens für das Benchmarking (KA-Beschluss 2797-2009) sowie aus dem Antrag für das IdA-Projekt (KA-Beschluss 2719-2009).

 

14.              Seite 49 Pos 9
Wofür sind die Aufwendungen von 366.180 € gebraucht worden?

Für Darlehenszinsen der KfB (Neubau Trakt 7), die als Verwaltungskosten gegenüber dem Bund abgerechnet werden.

 

15.              Seite 51 Pos1
Wie endet die Unvollendete? Bitte ergänzen! Warum wurde der Haushaltsansatz mit dem alten Prozentsatz erstellt, obwohl der geminderte Prozentsatz bereits bekannt war?

„Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft verringert sich von 28,6 % in 2008 auf 25,4% in 2009 (-1.103 T€). Darüber hinaus wurden die verschiedenen Ertragsarten an die tatsächliche Istentwicklung angepasst.“
Der geminderte Satz war nicht bekannt, da der gesetzliche Beschluss gem. § 46 (6) SGB II erst mit der fünften Änderung des SGB II vom 20.12.2008 und somit nach der Aufstellung des Haushaltsplanes für 2009 erfolgte.

 

16.              Seite 51 Pos 4
Warum erfolgen erhöhte Abschreibungen auf Forderungen? Sind diese unrechtmäßig gezahlt worden?

Abschreibungen auf Forderungen haben nichts mit recht- oder unrechtmäßiger Zahlung zu tun sondern sind letztendlich ein Abbild des Zahlungsverhaltens unserer Kunden, das sich bedingt durch die wirtschaftliche Gesamtlage weiter verschlechtert. Dieses lässt sich nahezu nicht vorhersagen, weshalb auch viele Kommunen diesen Aufwand überhaupt nicht planen und erst im Rahmen der Abschlusserstellung aufzeigen.